Revision abgelehnt

Starkoch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

Society International
19.06.2023 15:25

Die Verurteilung des Promikochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) überwiegend rechtskräftig. Wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte, muss das Landgericht München I nur über die Vermögensabschöpfung von Schuhbeck neu verhandeln. Das Münchner Gericht hatte den aus dem Fernsehen bekannten Koch im Oktober zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.

Da der BGH seine Revision nun ablehnte, muss Schuhbeck ins Gefängnis. Sein Anwalt erklärte über einen Sprecher Schuhbecks, dass der Haftantritt erst drohe, wenn eine andere Kammer des Landgerichts rechtskräftig über die Einziehungsentscheidung entschieden habe.

Alfons Schuhbeck wurde wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Eine Revision wurde abgelehnt. (Bild: AFP)
Alfons Schuhbeck wurde wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Eine Revision wurde abgelehnt.

Steuern in Millionenhöhe hinterzogen
Das Landgericht sah als erwiesen an, dass der 74-Jährige Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hatte. In seinen beiden Münchner Restaurants habe er über mehrere Jahre mehr als vier Millionen Euro durch Manipulation von Umsätzen aus den Kassen entnommen. Dafür nutzte er demnach unter anderem ein von seinem Mitarbeiter geschriebenes Computerprogramm.

Alfons Schuhbeck (Bild: Matthias Balk / dpa / picturedesk.com)
Alfons Schuhbeck

Die Einnahmen habe er in den Steuererklärungen der GmbHs und der übergeordneten Holding verschwiegen. Er habe so insgesamt mehr als 1,2 Millionen Euro Einkommensteuer hinterzogen. Zugunsten der Holding habe er rund 635.000 Euro an Umsatzsteuer und 314.000 Euro an Gewerbesteuer verkürzt.

Schuhbeck legte Revision gegen Urteil ein
Schuhbeck legte gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Dieser fand nun aber keine Rechtsfehler bei Schuldspruch und Strafzumessung. Neu verhandelt werden muss aber, wie viel Geld Schuhbeck zurückzahlen muss. Das Landgericht setzte eine Summe von 1,2 Millionen Euro an. Dabei seien aber nicht alle Informationen zur Berechnung seiner Steuerschulden festgestellt worden, erklärte der BGH.

Schuhbecks Anwalt erklärte weiter, dass der Koch die BGH-Entscheidung akzeptiere. Schon im Verfahren vor dem Landgericht habe er „unterstrichen, dass er Verantwortung übernimmt und bemüht ist, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen“.

Schuhbeck hatte sich über viele Jahre selbst zu einer Marke gemacht. Er umgab sich gern mit Prominenten, begleitete den FC Bayern als Koch auf zahlreichen Reisen, trat in unzähligen Kochsendungen auf und vermarktete praktisch alles rund ums Kochen.

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(Bild: kmm)



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