Durch die Teuerung sitzt Trinkgeld weniger locker. Die Lösung einiger Wirte: die Servicepauschale, die sogar schon Würstelstände einführen. Die Zwangsabgabe beschäftigt auch die Justiz. Ob Sie Zwangstrinkgeld zahlen müssen und wie viel Trinkgeld Sie in welchen Top-Urlaubszielen geben sollten.
Weil die Gäste anscheinend weniger Trinkgeld geben, greifen manche Wiener Gastronomen zu kreativen Lösungen. So gibt es mancherorts zur Rechnung eine Servicepauschale. Wie die ausgewiesen wird, ist nicht weniger kreativ. In einem Naschmarktlokal werden automatisch zehn Prozent addiert. Nur wer es bemerkt, kann den Posten streichen beziehungsweise weglassen. Darauf hingewiesen wurden zwei „Krone“-Redakteurinnen beim Selbstversuch jedoch erst auf Nachfrage.
Zwischenfall rief Staatsanwalt auf den Plan
Beim Würstelstand bei der Albertina werden vom Inklusivpreis von Käsekrainer, Bosna und Co. vier Prozent automatisch als Trinkgeld verrechnet. Als ein Gast das bemerkte und den Betrag zurückverlangte, führte das zu einem juristischen Intermezzo. Wie berichtet, landete der Fall bei der Staatsanwaltschaft. Da aufgrund der schriftlichen Hinweise kein Delikt vorliegt, wurde der Fall zu den Akten gelegt. Illegal ist eine Servicepauschale (siehe Infokasten rechts unten) nicht, die Steuerfreiheit entfällt jedoch.
Doch die Verunsicherung bei Gästen ist groß, und jetzt steht die Urlaubssaison vor der Tür. Fünf Prozent Trinkgeld geben Gäste im Schnitt bei bargeldloser Bezahlung - deutlich weniger als Barzahler. Wie wird es in den Top-Reisezielen gehandhabt (siehe Grafik unten)?
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