Bereits aufgelöst

GAK-Fanklub: Verdacht der Wiederbetätigung

Steiermark
20.06.2023 18:14

Unruhe in der Fanszene des GAK! Nach einem online kursierenden Bild der Fan-Gruppe „84er-Jungs“, auf dem eine Gruppe von Personen beim Zeigen des „deutschen Grußes“ zu sehen ist, wurde von anderen Fan-Gruppen die Auflösung des Fanklubs gefordert. Was sofort passierte. Der GAK distanziert sich. 

Entstanden sein soll das angesprochene, strafrechtlich relevante Foto, weshalb mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft ermittelt, auf einer Urlaubsfahrt in Ungarn. Auf dem gezeigten Plakat sollen auch SS-Runen erkennbar gewesen sein. Der Fanklub wurde mittlerweile aufgelöst. Nach Eingehen einer Anzeige wird die Causa von der Staatsanwaltschaft auf strafrechtliche Relevanz überprüft.

Hier das Statement des GAK, der sich komplett von den mutmaßlichen „Tätern“ distanziert: „Am Samstag, den 17.06.2023 erlangten die führenden Fanclubs der Kurve Kenntnis davon, dass es im Rahmen einer Urlaubsfahrt von Teilen des Fanclubs „84-er Jungs“ zu einem mutmaßlich strafrechtlich relevanten Vorfall im Sinne des Verbotsgesetz kam. Ein entsprechendes Foto, das einen eindeutigen Bezug zum Fanclub „84-er Jungs“ herstellt und somit auch den GAK 1902 in Misskredit bringt, wurde an die Vertreter der Kurve weitergeleitet. Der betroffene Fanclub wurde von ihnen umgehend zur Rede gestellt und mit der einzig logischen Konsequenz, der Auflösung und Verbannung aus der roten Kurve, konfrontiert. Festzuhalten ist, dass noch vor der Auflösung unbeteiligte Mitglieder der „84-er Jungs“ aus Protest gegen den rechtsextremen Vorfall aus dem Fanclub austraten. Diese Reaktion geschah aus Eigeninitiative der führenden Fanclubs. Die Vereinsführung wurde erst im Nachhinein informiert, begrüßt die Handlungsweise der Verantwortlichen jedoch vollinhaltlich.

Weiters steht: Festzuhalten ist, dass es in den vergangenen Jahren keinerlei derartige Vorfälle mit diesem Fanclub im Stadion gab und somit diese Entwicklung für den Verein nicht vorhersehbar war. Der GAK 1902 distanziert sich klar von jedwedem extremistischen Gedankengut. Sollten sich unter den beteiligten Personen Mitglieder des GAK 1902 befinden, so werden diese selbstverständlich aus dem Verein ausgeschlossen. Abseits dieser Maßnahmen ist davon auszugehen, dass sie einer Strafverfolgung entgegensehen.

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Steirerkrone
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