Freizeitpädagogen fürchten eine Schlechterstellung. Das Bildungsministerium schwieg bis Dienstag: Erster Verhandlungstermin Ende Juni.
Wir warten auf eine Reaktion aus dem Bildungsministerium", so Ralph Sternjak von der GPA Dienstagmittag. Am Nachmittag stand ein Termin fest: Am 29. Juni wird verhandelt. Nicht nur den 600 Freizeitpädagogen, auch den Trägervereinen wie Hilfswerk, BÜM macht der Entwurf Sorgen: Er sieht eine geringere Ausbildung vor, woraus sich eine Gehaltskürzung von bis zu 19 Prozent ergeben dürfte.
Die Einstiegshürde würde für “Assistenzpädagogen“ aber höher: Matura - und bezüglich Karenz, Abfertigung, Urlaub sei einiges offen. Ob dieser Unklarheiten haben die Freizeitpädagogen am Montag, wie berichtet, in einigen Bezirken gestreikt. Eltern wurden vorab informiert und mussten ihre Kinder früher abholen. “Viele Schuldirektoren und Lehrer stehen hinter uns„, so Sternjak. “Will das Bildungsministerium ernsthaft mit uns reden, werden wir die Streiks vorerst nicht fortführen.“
Was aber ist bei einem Streik zu beachten?
Unterschieden wird zwischen wilden und gerechtfertigten Streiks, letztere sind sozialpolitisch nachvollziehbar, eine Interessensvertretung steht dahinter. Beschäftigte können einen Streik beschließen. Gibt die Gewerkschaft die Streikfreigabe, ist das Finanzielle gesichert, denn Arbeitgeber zahlen für nicht gearbeitete Stunden nicht. “Das ist alles geregelt. Streik ist ja das letzte Mittel, eine kräftige Maßnahme, viel stärker als eine Demo in der Freizeit", so Sternjak. Streikende müssen rasch die Arbeit aufnehmen können, sollte man sich einigen.
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