„Krone“-Ombudsfrau

Initiative fordert mehr Rechte für Sternchenmamas

Ombudsfrau
21.06.2023 15:00

Nach einer Fehlgeburt lässt das Gesetz in Österreich Frauen und Familien im Stich. Sie sind auf sich allein gestellt, in einer Situation, in der sie dringend Unterstützung bräuchten. Das soll sich bald ändern.

Weltweit schätzt man die jährliche Zahl von Fehlgeburten auf 23 Millionen. Daher gibt es auch hierzulande viele Betroffene. Die rechtliche Situation ist aber nicht für alle gleich. Das Gesetz unterscheidet zwischen Totgeburt - ein Kind wird tot geboren oder verstirbt während der Geburt und hat ein Gewicht mindestens 500 Gramm - und einer Fehlgeburt. Von dieser spricht man, wenn ein Kind tot geboren wird und ein Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm hat.

Monika Romaniewicz (li.) und Miriam Jakl vom Verein Rechte für Sternchenmamas sind Teil der Initiative Mut zeigen. (Bild: Jöchl Martin)
Monika Romaniewicz (li.) und Miriam Jakl vom Verein Rechte für Sternchenmamas sind Teil der Initiative Mut zeigen.

Wer eine Fehlgeburt erlitten hat, hat derzeit weder Anspruch auf Mutterschutz, Hebammenbetreuung oder Kostenübernahme für psychologische Unterstützung. Auch ein Bestattungskostenzuschuss, wie nach einer Totgeburt, wird nicht bezahlt. Der Tod eines Kindes, egal in welcher Phase der Schwangerschaft, bringe immer eine Lebenskrise mit sich, so die Initiative Mut zeigen. Es sei zudem auf wissenschaftlicher Basis nachgewiesen, dass ein Schwangerschaftsverlust von den betroffenen Frauen und Männern als einschneidendes und gravierendes Ereignis wahrgenommen und oft von einem intensiven Trauerprozess begleitet wird.

Gleichstellung gefordert
Mehrere Organisationen und Experten fordern deshalb, die gesetzliche Ungleichstellung per Gesetzesänderung endlich abzustellen. Es dürfe nicht das Geburtsgewicht eines toten Kindes entscheidend sein, ob betroffene Mütter und Väter Hilfe erhalten. Seitens der Politik sei man auf offene Ohren gestoßen, demnächst gebe es Gespräche mit dem zuständigen Gesundheitsministerium. Es könnte sich für die Betroffenen also tatsächlich in Zukunft etwas ändern. Das wäre wünschenswert.

Die konkreten Forderungen

  • Abänderung des Begriffs „Fehlgeburt“ in „kleine Geburt“ oder „Schwangerschaftsverlust“
  • Gestaffelter Mutterschutz und Angleichung des Kündigungs- und Entlassungsschutzes
  • Möglichkeit der vergüteten Freistellung von zwei Wochen für Partner nach einer kleinen Geburt
  • Hebammenbetreuung ab der medizinisch festgestellten Schwangerschaft
  • Übernahme der Kosten der Nachbetreuung durch Psychologen
  • Erweiterung des Katalogs für vorzeitigen Mutterschutz zum Schutz der Frauen vor Fehlgeburten
  • Bundesweiter Bestattungskostenbeitrag 

Derzeit kann man die Bürgerinitiative noch mit einer Unterschrift auf der Webseite des österreichischen Parlaments unterstützen.

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