Nach einer Fehlgeburt lässt das Gesetz in Österreich Frauen und Familien im Stich. Sie sind auf sich allein gestellt, in einer Situation, in der sie dringend Unterstützung bräuchten. Das soll sich bald ändern.
Weltweit schätzt man die jährliche Zahl von Fehlgeburten auf 23 Millionen. Daher gibt es auch hierzulande viele Betroffene. Die rechtliche Situation ist aber nicht für alle gleich. Das Gesetz unterscheidet zwischen Totgeburt - ein Kind wird tot geboren oder verstirbt während der Geburt und hat ein Gewicht mindestens 500 Gramm - und einer Fehlgeburt. Von dieser spricht man, wenn ein Kind tot geboren wird und ein Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm hat.
Wer eine Fehlgeburt erlitten hat, hat derzeit weder Anspruch auf Mutterschutz, Hebammenbetreuung oder Kostenübernahme für psychologische Unterstützung. Auch ein Bestattungskostenzuschuss, wie nach einer Totgeburt, wird nicht bezahlt. Der Tod eines Kindes, egal in welcher Phase der Schwangerschaft, bringe immer eine Lebenskrise mit sich, so die Initiative Mut zeigen. Es sei zudem auf wissenschaftlicher Basis nachgewiesen, dass ein Schwangerschaftsverlust von den betroffenen Frauen und Männern als einschneidendes und gravierendes Ereignis wahrgenommen und oft von einem intensiven Trauerprozess begleitet wird.
Gleichstellung gefordert
Mehrere Organisationen und Experten fordern deshalb, die gesetzliche Ungleichstellung per Gesetzesänderung endlich abzustellen. Es dürfe nicht das Geburtsgewicht eines toten Kindes entscheidend sein, ob betroffene Mütter und Väter Hilfe erhalten. Seitens der Politik sei man auf offene Ohren gestoßen, demnächst gebe es Gespräche mit dem zuständigen Gesundheitsministerium. Es könnte sich für die Betroffenen also tatsächlich in Zukunft etwas ändern. Das wäre wünschenswert.
Derzeit kann man die Bürgerinitiative noch mit einer Unterschrift auf der Webseite des österreichischen Parlaments unterstützen.
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