Dieser Tage jubeln viele junge Steirer über die bestandene Matura. Wie lange danach wird die Familienbeihilfe ausbezahlt und wann entfällt der Anspruch? Arbeiterkammer-Expertin Maria Susanne Feirer klärt auf.
Grundsätzlich haben alle Eltern Anspruch auf Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ihres Kindes. Darüber hinaus kann Familienbeihilfe bezogen werden, wenn das Kind für einen Beruf aus- oder fortgebildet wird.
Für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten Erziehungsberechtigte automatisch für vier weitere Monate nach deren Matura die Familienbeihilfe ausbezahlt. Egal, ob im Anschluss eine Erwerbstätigkeit aufgenommen, eine Ausbildung begonnen oder ein Präsenz-/Zivildienst angetreten wird.
Bei Studienbeginn läuft die Beihilfe weiter
Nach diesen vier Monaten muss eine Ausbildung begonnen werden, um weiterhin Familienbeihilfe beziehen zu können. Während des Präsenz-/Zivildienstes wird keine Familienbeihilfe ausgezahlt (Ausnahme: vier Monate nach der Matura). Wird das Studium danach zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgenommen, wird die Familienbeihilfe wieder ausbezahlt.
Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in keiner Berufsausbildung mehr stehen, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe - auch dann nicht, wenn sie beim AMS als lehrstellensuchend vorgemerkt sind.
„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer. Experten der steirischen Arbeiterkammer geben wöchentlich in der „Krone“ nützliche Tipps zu allen möglichen Fragen, die Steirer im Alltag beschäftigen: von Arbeit über Wohnen bis zu Freizeit und Urlaub.
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