Die Causa Rathaus Klagenfurt ist um eine Facette reicher. Nicht nur zwei Bedienstete des Magistrats rückten ins Visier der Staatsanwaltschaft, sondern auch ein Journalist. Das sorgt für Entsetzen in der Medienbranche und der heimischen Politik. Jetzt reagiert auch Ministerin Alma Zadić.
Was ist denn jetzt los? Diese Frage dürften sich am Dienstagnachmittag alle Medienschaffenden in Kärnten gefragt haben. Denn die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte das Handy und den Laptop eines Kärntner Journalisten und Bloggers, weil er unter anderem das Gehalt von Klagenfurts Magistratsdirektor Peter Jost und die Mehrstundenabrechnung von Projektkoordinator Martin Strutz veröffentlicht hatte.
Geliefert worden sein sollen die Daten von zwei Bediensteten des Klagenfurter Magistrats. Gegen beide wird wegen Missbrauchs des Amtsgeheimnisses ermittelt. Und der Journalist rückte wegen „Tatbeitrags zur Weitergabe von Amtsgeheimnissen“ ins Visier einer jungen Anklägerin, die das Bundeskriminalamt für Korruption mit der Sicherstellung beauftragte.
„Angriff auf die Pressefreiheit“
Doch halt! Das Arbeitsgerät eines Journalisten, dazu zählen eben Handy und Laptop, zu beschlagnahmen, ist doch äußerst fraglich. Denn Paragraf 31 des Mediengesetzes regelt klar den Schutz des Redaktionsgeheimnisses. Und dieses soll von der Klagenfurter Staatsanwaltschaft nun verletzt worden sein. „Das ist ein Angriff auf die Pressefreiheit!“, heißt es auch aus der Politik.
Kein Wunder, dass das Vorgehen der Behörde bis zu Justizministerin Alma Zadić durchdrang, die auf parlamentarische Anfrage von FP-Nationalrat Christian Ragger das Vorgehen beantworten wird müssen. Die Grüne musste einfach reagieren - sie hat einen dringenden Berichtsauftrag erteilt, die Daten bleiben vorerst eingefroren und dürfen bis zur gerichtlichen Überprüfung der Causa nicht gesichtet werden.
Die Pressefreiheit stellt sicher, dass Journalisten frei arbeiten können und ihre Quellen geschützt werden.
Justizministerin Alma Zadić
Staatsanwaltschaft unbeeindruckt
„Die Pressefreiheit stellt sicher, dass Journalisten frei arbeiten können und ihre Quellen geschützt werden. Das ist in einer Demokratie unerlässlich, damit Medien ihre Kontrollfunktion als vierte Gewalt und als Public Watchdogs ausüben können“, lässt Zadic wissen. Redaktionsgeheimnis und Pressefreiheit müssten auch von der Staatsanwaltschaft geschützt werden. Diese zeigt sich von der Kritik - vorerst - unbeeindruckt. „Die Anordnung steht nicht außer Verhältnis, weil es um die Aufklärung eines Vergehens mit einer Freiheitsstrafdrohung von bis zu drei Jahren geht“, schreibt man.
Die Anklagebehörde hat es auch in einem anderen Ermittlungsverfahren weit gebracht: Heute entscheidet der Verfassungsgerichtshof, wie berichtet, ob das Diensthandy eines Kärntner Beamten „auf Verdacht“ ausgewertet werden darf.
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