Löcher in Holzdecke

Wiener Mieter entsetzt: Chaos nach Handwerkern

Wien
23.06.2023 06:00

Ein Wiener Mieter sieht nach der Instandsetzung der E-Leitungen Sanierungsbedarf. Für Wiener Wohnen sind die Schäden jedoch im Rahmen. 

Aus allen Wolken fiel Lukas K., als er von einer Reha zurück in seine Gemeindewohnung kam. Denn die notwendigen Elektroarbeiten haben massive Spuren hinterlassen. „Es wurde hier ohne Rücksicht auf Verluste drauflos gewerkt“, ärgert sich sein Bruder Thomas K.

Verputzt wurde nicht gründlich. (Bild: Groh Klemens)
Verputzt wurde nicht gründlich.

Holzdecke mit Zange herausgebrochen
Die Holzdecke sei mit einer Zange förmlich herausgebrochen worden. „Wieso bohrt man kein Loch mit einem Topfbohrer?“, fragt er. Lampen wurden nicht wieder montiert, rund um die Lichtschalter nicht gründlich verputzt.

Löcher in der Holzdecke (Bild: Groh Klemens)
Löcher in der Holzdecke

Hinzu kommt, dass Lukas K. schwer lungenkrank ist, Handwerkerarbeiten nahezu unmöglich. Thomas K. sandte Fotos der Schäden an Wiener Wohnen, dort erklärte man ihm, diese seien laut Werkmeisterin im Rahmen und sie für die Instandsetzung verantwortlich.

Dominik Nepp (Bild: SEPA.Media KG | Isabelle Ouvrard | www.sepa.media)
Dominik Nepp
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Es ist beschämend, wie rücksichtslos die Stadt mit den Mietern umgeht. Wo ist das soziale Gewissen?

Dominik Nepp, Wiener FPÖ-Chef

Urzustand wieder herstellen
Dem widerspricht FPÖ-Wohnombudsmann Michael Niegl: „Laut Mietrechtsgesetz ist der Vermieter verpflichtet, nach Arbeiten den Urzustand wieder herzustellen.“ Kritik kommt auch von FPÖ-Chef Dominik Nepp: „Stadträtin Kathrin Gaálmuss hat ein derart unsoziales Verhalten zu unterbinden.“

Aufgabe des Mieters
Laut Wiener Wohnen seien Holzdecken grundsätzlich nicht mehr erlaubt, es liege auch keine Bewilligung vor. Dennoch habe die Firma angeboten, die Löcher an deren Versicherung weiterzuleiten. „Auch bezüglich der Verputzarbeiten können wir nichts bemängeln. Die Firma ist für grobes Verputzen zuständig, nicht für die Feinverspachtelung“, betont eine Sprecherin. Auch die Lampen seien Eigentum des Mieters, müssten daher von ihm montiert werden

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