Bekommt Handy zurück

Ermittlungen gegen Kärntner Journalist eingestellt

Politik
22.06.2023 16:53

Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Kärntner Journalisten Franz Miklautz durch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt werden eingestellt. Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Graz erteilte im Einvernehmen mit dem Justizministerium eine entsprechende Weisung: Ein Verdacht, der Ermittlungen gerechtfertigt hätte, „war nicht anzunehmen“, so die OStA.

Miklautz war wegen seiner Recherchen rund um Gehälter und üppige Überstundenzahlungen im Klagenfurter Rathaus in den Fokus der Staatsanwaltschaft gerückt. Ihm wurde ein Beitrag zur Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen, sein Handy und sein Laptop waren am Montag sichergestellt worden. Die sichergestellten Datenträger seien nun „umgehend auszufolgen“, hieß es in einer Aussendung von der OStA.

Einstellung nach Aktenprüfung
Die OStA habe am Mittwoch die Medienberichte über die Causa verfolgt und „umgehend eine Evaluierung des Vorganges eingeleitet“ sowie die Staatsanwaltschaft Klagenfurt um „Berichterstattung unter Aktenvorlage“ ersucht. Nach Prüfung des Berichts und der Akten wurde dann die Weisung erteilt, „das aufgrund von Anzeigen von Verantwortlichen der Stadt Klagenfurt eingeleitete Verfahren gegen Franz Miklautz wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses als Bestimmungs- oder Beitragstäter einzustellen“.

Die Oberstaatsanwaltschaft sah keinen begründeten Verdacht für die Verletzung des Amtsgeheimnisses. Denn die bloße Veröffentlichung eines von Dritten geoffenbarten Amtsgeheimnisses „unterliegt nicht dem Strafgesetz“. Das Verfahren gegen die „der Offenbarung verdächtigen unmittelbaren Täter“, also jene zwei Personen, die dem Journalisten Akten zugespielt haben sollen, sei weiterhin anhängig.

„Auf Schutz von Redaktionsgeheimnis sensibilisiert“
Und auch zum Redaktionsgeheimnis äußerte sich die Oberstaatsanwaltschaft: Dieses sei durch die Strafprozessordnung geschützt und „darf durch Sicherstellungen nicht umgangen werden, es sei denn, der betreffende Medienmitarbeiter ist selbst dringend der Tat verdächtig“. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt „wurde insofern in Bezug auf den Schutz von Berufs- und Redaktionsgeheimnissen sensibilisiert“.

„Rechtlicher Fehler“
Am Donnerstagnachmittag äußerste sich Justizministerin Alma Zadić (Grüne) zur Causa: „Die Pressefreiheit ist ein unumstößliches Grundprinzip unserer Demokratie. Dazu gehört selbstverständlich auch der Schutz von journalistischen Quellen und des Redaktionsgeheimnisses - gerade auch in Ermittlungsverfahren.“ Deshalb habe man „rasch und entschieden gehandelt“ und die entsprechende Weisung erteilt. Eine Auswertung der sichergestellten Datenträger finde bis zur Übergabe an Franz Miklautz selbstverständlich nicht statt. „Die OStA Graz hat gemeinsam mit dem Ministerium in diesem Fall umsichtig und rasch ihre Fachaufsicht ausgeübt und die erforderlichen Handlungen gesetzt, um die rechtlichen Fehler in dieser Causa zu korrigieren“, lobte die Justizministerin.

Auch der Journalist Franz Miklautz selbst äußerte sich zur Wende in dem Fall. „Am Montag dachte ich: Scheiß auf den Journalismus. Heute denke ich: Never give up! Jetzt erst recht“, schrieb er auf Twitter. Er bedankte sich bei „unzähligen Personen“ für Zuspruch und Unterstützung in den vergangenen Tagen.

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