Aus Wut und Verzweiflung über die Affäre seiner Ehefrau wollte ein Bayer (41) laut Anklage einen Arzt töten. Die Polizei war rechtzeitig da. Jetzt ist er gelähmt - und musste im Krankenbett vor die Richterin, die das Urteil sprach.
Der Ehebetrug war der Anfang, die Verurteilung am Donnerstag wegen versuchten Mordes das Ende einer „unfassbaren Tragödie“ - so bezeichnete der Verteidiger Christoph Mandl den außergewöhnlichen Kriminalfall, der zu einem Novum im Salzburger Landesgericht führte. Der seit dem Vorfall querschnittsgelähmte Angeklagte musste nämlich in einem Krankenbett und in halbliegender Position verhandeln - mit 45-Minuten-Pausen nach je 90 Minuten. Auf Anweisung eines Mediziners.
Begonnen hatte der Fall am 22. September 2021: Der Bayer (41), zweifacher Vater und Mitarbeiter im Salzburger Landesspital, entdeckte das geheime Mobiltelefon seiner Ehefrau. Darauf fand er Anzügliches - Beweise einer zwei Jahre andauernden Affäre mit einem Arzt.
Küchenmesser, Schwert und Wurfsterne
Das löste in ihm „Wut und Verzweiflung“ aus. Gefühle, die sich nach familienbedingten Kränkungen vier Tage später entluden: Da lauerte er dem Nebenbuhler am Parkdeck der Klinik auf - bewaffnet mit Küchenmesser, Schwert und drei Wurfsternen. „Er wollte den Liebhaber seiner Ehefrau töten“, betonte der Staatsanwalt. Doch das Mordopfer erschien nicht, sondern Polizisten. Beim Anblick der Beamten stürzte sich der Bayer das Gebäude hinunter. Ein Fall von 12,6 Metern, den er überlebte.
Stunden davor hatte er seiner Tante eine Metallkassete übergeben. Darin: neben Geld und Testament ein entlarvender Abschiedsbrief, worin er seinen Suizid und den Mord ankündigte. Sie hatte den Brief aber früher als geplant gelesen, deshalb war die Polizei auch da.
Einen Mordversuch verneinte der Gelähmte, laut Mandl waren der Brief nur „Gedanken“. Warum er mit Waffen am Parkdeck war und warum er gesprungen ist, als die Polizisten kamen, konnte er nicht erklären.
Schuldig! Sieben Jahre Haft, nicht rechtskräftig. Das Urteil wurde einstimmig gefasst, für den Angeklagten gab es außerordentliche Strafmilderung.
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