Bei Gefahr für Leben
Maltas Abtreibungsverbot wird leicht gelockert
Maltas Regierung will das strenge Abtreibungsverbot minimal lockern. Dem Parlament wurde ein Gesetz vorgeschlagen, wonach Mädchen und Frauen nur dann abtreiben dürfen, wenn ihr Leben durch die Schwangerschaft in Gefahr ist und es keine andere Art der Behandlung mehr gibt.
Drei Expertinnen beziehungsweise Experten müssen einem solchen Eingriff in einem dafür zugelassenen Krankenhaus zustimmen. Falls die Ärztinnen und Ärzte doch zu dem Schluss kommen, dass das Baby außerhalb des Mutterbauchs lebensfähig wäre, darf es nicht abgetrieben werden. Das verkündeten Gesundheitsminister Chris Fearne und Justizminister Jonathan Attard am Freitag in dem kleinsten EU-Staat.
Als die Regierung Ende 2022 vorschlug, Schwangerschaftsabbrüche zu erlauben, wenn eine „ernsthafte Gefahr“ für das Leben oder die Gesundheit der Frau besteht, kam es zu heftigen Protesten von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern, vielen Menschen aus der Politik und der auf Malta einflussreichen katholischen Kirche. Sie argumentierten, die Formulierung sei zu vage. Staatspräsident George Vella kündigte daraufhin an, das Gesetz so nicht zu unterschreiben. Die Regierung überarbeitete es daher nochmals.
Bei Vergewaltigung immer noch illegal
In Fällen von Vergewaltigung, Inzest oder bei schwersten Erkrankungen des Fötus bleiben Abtreibungen weiter illegal. Malta hat somit eines der striktesten Anti-Abtreibungs-Gesetze der Welt. Ärztinnen und Ärzte führten zwar bereits bisher Schwangerschaftsabbrüche durch, wenn das Leben der Frau in Gefahr war, machten sich damit aber genauso wie die Schwangere strafbar. Um Klarheit zu schaffen, sollen derartige Szenarien nun gesetzlich klar geregelt werden.
Liberale Gruppen warfen der Regierung vor, dem Druck der Kritikerinnen und Kritiker nachgegeben zu haben. Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner zeigten sich hingegen zufrieden. Das Gesetz wird voraussichtlich im Herbst verabschiedet.
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