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„Auf dem Diensthandy hat Privates nichts verloren“

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24.06.2023 06:00

Die Ermittlungen gegen einen Kärtner Investigativ-Journalisten haben wieder eine Debatte über den Umgang mit digitalen Daten bei Ermittlungen gestartet. Verstößt es gegen den Datenschutz, jemandes Handy oder Laptop zu beschlagnahmen? Wir haben Kommentare aus der Community zu diesem Thema herausgesucht.

In den letzten Jahren haben die Ermittlungen rund um den ÖVP-Untersuchungsausschuss und deren private Chats die Ermittler und die Medien unterhalten. Kritiker wie Verteidiger von ÖVP Abgeordneten meinen, das sei ein Verstoß gegen die Privatsphäre. Auch unser User Harrythewatcher meint, was man am Handy per Whatsapp und Co kommunziert, ist streng privat. 

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HarrythewatcherRealist
Das Handy müsste eigentlich als Intimzone gelten.
Denn Vertraulichkeiten sind nur für die Betroffenen und nicht für die breite Öffentlichkeit zur Einsicht da.
Der Austausch in Social Medien Diensten wie zB. WhatsApp kommt dem Briefgeheimnis gleich und müsste auch so behandelt werden.
Alles andere kommt einer Perlustrierung der Intimzonen gleich. Im Grunde sollten da auch die Staatsanwaltschaften keinen Zugriff erhalten.
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removed-user
Freiheit, Selbstbestimmung, Wahrung der Privatsphäre - diese Begriffe haben für mich die aller höchste Priorität und dem ist alles andere unterzuordnen. Weniger Staat, nicht mehr Staat! In den letzten Jahren haben wir uns in völlig falsche Richtung entwickelt.
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Brisante Chats von Ex-ÖBAG-Chef Schmid und Großinvestor Wolf erhärten für die Justiz den Verdacht der Bestechung. (Bild: Krone KREATIV; APA/Hans Punz)
Brisante Chats von Ex-ÖBAG-Chef Schmid und Großinvestor Wolf erhärten für die Justiz den Verdacht der Bestechung.

Wichtig bei dieser Diskussion ist wohl, zu differenzieren, ob es sich bei den Geräten um Privateigentum oder Diensthandys bzw. Laptops handelt. Die Terminkalender von Politikern sind zum Beispiel in Österreich auch öffentlich einsehbar. 

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kawox
Ich würde hier jedenfalls noch zwischen Privateigentum und Arbeitsmittel differenzieren. Ein so genanntes Firmentelefon, mit oder ohne Privatnutzung, gehört dem Arbeitgeber und sollte dementsprechend auch 'einsehbar' sein, insbesondere dann, wenn es sich um 'öffentliche' Dienstgeber sprich Ämter, Regierungsmitglieder etc. handelt.
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Ligma
Eigentlich recht simpel. Auf dem Diensthandy hat privates nichts verloren. Dann hat man auch die angesprochenen Probleme nicht. Ist ganz normal in der Privatwirtschaft
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Die letzte Novelle zur Strafprozessordnung stammt noch von 2008 und hat Handys & Co. nicht erfasst, zumal damals noch nicht jeder ein Smartphone hatte. Wie User freddy99 anmerkt, gehöre das schon längst aktualisiert. 

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freddy99
Eigentlich steinzeitlich.
In Österreich bedarf es eines Gerichtsbeschlusses um einen Brief öffnen zu können, aber bei Handys wo es meist genauso um eine persönliche Komunikation zwischen 2 Gesprächspartnern handelt, darf sich die Strafverfolgung nach Lust und Laune, ohne Gerichtsbeschluss, austoben....
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Abschließend argumentiert Lesermaxl1234, wer nicht korruppt oder kriminiell sei, brauche auch keine Angst zu haben, dass einem das Handy abgenommen wird. User SonGoku11 merkt an, dass auch ohne Beschlagnahmung, viele Daten in Clouds bzw. im Internet hinterlassen werden. 

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Lesermaxl1234
wer nicht koruppt, und kriminell ist, muss keine Angst haben, dass sein Handy beschlagnahmt wird, und bei all den anderen soll es an die Öffentlichkeit kommen, denn meist ist von jedem Arbeiter das Steuergeld betroffen das verschwindet.
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SonGoku11
Ich verrate euch mal was: Wer wirklich ein Problem damit hat, dass Fremde die Inhalte ihrer Mobiltelefone, Bewegungsdaten usw. kennen, der darf schlicht und ergreifend kein Mobiltelefon verwenden. Diese Daten, Gespräche und alles was das Telefon wahrnehmen kann, werden nämlich gespeichert ... und NICHT am Telefon :D
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