Die Ermittlungen gegen einen Kärtner Investigativ-Journalisten haben wieder eine Debatte über den Umgang mit digitalen Daten bei Ermittlungen gestartet. Verstößt es gegen den Datenschutz, jemandes Handy oder Laptop zu beschlagnahmen? Wir haben Kommentare aus der Community zu diesem Thema herausgesucht.
In den letzten Jahren haben die Ermittlungen rund um den ÖVP-Untersuchungsausschuss und deren private Chats die Ermittler und die Medien unterhalten. Kritiker wie Verteidiger von ÖVP Abgeordneten meinen, das sei ein Verstoß gegen die Privatsphäre. Auch unser User Harrythewatcher meint, was man am Handy per Whatsapp und Co kommunziert, ist streng privat.
Wichtig bei dieser Diskussion ist wohl, zu differenzieren, ob es sich bei den Geräten um Privateigentum oder Diensthandys bzw. Laptops handelt. Die Terminkalender von Politikern sind zum Beispiel in Österreich auch öffentlich einsehbar.
Die letzte Novelle zur Strafprozessordnung stammt noch von 2008 und hat Handys & Co. nicht erfasst, zumal damals noch nicht jeder ein Smartphone hatte. Wie User freddy99 anmerkt, gehöre das schon längst aktualisiert.
Abschließend argumentiert Lesermaxl1234, wer nicht korruppt oder kriminiell sei, brauche auch keine Angst zu haben, dass einem das Handy abgenommen wird. User SonGoku11 merkt an, dass auch ohne Beschlagnahmung, viele Daten in Clouds bzw. im Internet hinterlassen werden.
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Kommentare
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