Politik reagiert

Gutachten fehlt, während Wolf „freigegeben“ wird

Oberösterreich
26.06.2023 09:00

Heute beschließt die Landesregierung die umstrittene Wolfsverordnung rund um Isegrim&Co.. Unser Land wird dazu in drei Zonen eingeteilt. Das „Hendlmassaker“ von Walding ist vorerst noch unaufgeklärt, ein zweites Gutachten steht noch aus.

Heute passiert es: Die umstrittene oberösterreichische Wolfsverordnung wird in der Landesregierung beschlossen. Damit wird unser Bundesland in drei Zonen eingeteilt, in denen je nach Siedlungsdichte und der Eignung als Lebensraum (Futterangebot, Rückzugsmöglichkeiten) unterschiedliche Formen des Wildtiermanagements möglich sein werden. Kernpunkt: Der bisher umfassend geschützte Wolf kann jederzeit und ohne großen bürokratischen Aufwand entnommen, also geschossen werden.

Umweltorganisationen sind nicht glücklich
Bedenken kamen und kommen von Umweltorganisationen, die fürchten, dass zuerst geschossen und dann gefragt wird. In Oberösterreich hofft man, dass die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU, die den umfassenden Schutz des Wolfes in der Union beinhaltet, aufgeweicht wird.

Heuer gab es bereits 75 Meldungen
Inzwischen gibt es heuer bereits 75 Meldungen über Wolfsrisse und -sichtungen in OÖ, zuletzt in Pabneukirchen und Unterweißenbach. Wer am 7. Juni in Walding 200 Masthühner gerissen hat, ist bisher noch ungeklärt. Zwar ist der Verdacht auf Isegrim gefallen, doch ein erstes DNA-Gutachten brachte keinen eindeutigen Beweis. Jetzt gibt’s ein zweites Attest, das Klarheit bringen soll.

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