Urteil in Linz

Pfarrer und sein Schüler wegen Betrug verurteilt

Oberösterreich
26.06.2023 20:31

Nehmen ist seliger als geben, dachte sich offenbar ein Pfarrer, der Bekannte um eine hohe sechsstellige Summe gebracht haben soll. Damit wollte er einem ehemaligen Schüler helfen. Nun stehen beide vor Gericht, am Montagabend fiel der Schuldspruch: Neun Monate bedingt für den Pfarrer, zwei Jahre für seinen Schützling.

Ein mittlerweile emeritierter (nicht mehr aktiv)  Priester und sein Schützling stehen seit heute wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betrugs in Linz vor Gericht. Sie sollen Bekannte um eine sechsstellige Summe gebracht haben. Der Ex-Pfarrer dürfte Personen aus seinem Umfeld mit falschen Begründungen knapp 450.000 Euro herausgelockt und dem 52-jährigen Vorbestraften gegeben haben. Dieser soll das Geld verspielt und selbst Bekannte um weitere 300.000 Euro betrogen haben.

Seit 2015 aktiv
Im Frühjahr 2015 bat der heute 52-Jährige laut Anklage seinen ehemaligen Lehrer um ein Darlehen für seine Miete. Er habe dem Geistlichen gegenüber behauptet, geerbt und nur vorübergehend einen finanziellen Engpass zu haben. Der Pfarrer wollte dem einstigen Schüler offenbar helfen und lieh sich seinerseits Geld von Bekannten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, das Vertrauensverhältnis zu diesen Personen missbraucht zu haben.

Pfarrer sieht sich „nicht schuldig“
Der Ex-Pfarrer erklärte sich „nicht schuldig im Sinne der Anklage“, er habe niemanden schädigen wollen. Der andere Angeklagte bekannte sich hingegen voll umfassend schuldig. Er wolle „reinen Tisch machen“, kündigte seine Verteidigerin an. Demnach gebe er im Gegensatz zu früheren Einvernahmen nun auch zu, dass er mehrere Lebensgefährtinnen um Geld betrogen habe. Im Fall eines Schuldspruchs drohen den Angeklagten ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Ein Teil des Schadens wurde mittlerweile zurückgezahlt.

Urteile bereits rechtskräftig
Das Gericht befand die Angeklagten in etlichen Punkten für schuldig, in anderen wurden sie freigesprochen. Unterm Strich verurteilte der Schöffensenat den Geistlichen wegen schweren Betrugs zu neun Monaten bedingt, den 52-Jährigen wegen schweren und gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Zusatzstrafe von zwei Jahren. Zudem müssen die beiden hohe Beträge an die Geschädigten bezahlen.

Auf den Ex-Pfarrer kommen Privatbeteiligtenzusprüche von mehr als 50.000 Euro zu, auf den anderen Angeklagten mehr als 270.000 Euro, sowie auf beide gemeinsam weitere 28.300 Euro. Beide Urteile sind rechtskräftig.

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OÖ-Krone
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