Die zunächst aufgenommenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen die Aktivisten der „Letzten Generation“ werden eingestellt. Der Anfangsverdacht auf eine gerichtlich strafbare Handlungen liege nicht vor.
Die Staatsanwaltschaft hatte vergangene Woche angekündigt, den Sachverhalt zu prüfen und weitere Schritte einzuleiten, sollte sich der Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen bestätigen. Konkret war untersucht worden, ob das Vorgehen der Aktivisten, die die Brennerautobahn mit einer Blockade am 15. Juni lahmgelegt hatten, strafrechtliche Folgen haben könnte. Vorsätzliche Gemeingefährdung oder die mögliche grob fahrlässige Gefährdung der körperlichen Sicherheit standen im Raum.
Wie eine Sprecherin gegenüber der APA bestätigte, wurden könne man dies ausschließen. Die Polizei hatte nach Bekanntwerden der Blockade angekündigt, Anzeige zu erstatten. Diese Sachverhaltsdarstellung sei nun geprüft worden.
Verkehr auf A13 zunächst verlangsamt
Die Aktivisten hatten im Vorfeld ihrer Blockade mit drei Autos zunächst den Verkehr kurz vor der Europabrücke eingebremst und schließlich zum Stillstand gebracht. Sieben Aktivisten setzten sich daraufhin auf die Fahrbahn. Der Stau reichte bis nach Innsbruck zurück. Nicht einmal eine Rettungsgasse sei frei geblieben, die Einsatzfahrzeuge seien kaum durchgekommen.
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