Völlig rücksichtslos verhielt sich ein Wiener Skifahrer (44) am 3. Februar auf der Schmittenhöhe in Zell am See (Salzburg): Bei gefährlichen Verhältnissen und Lawinenwarnstufe vier fuhr der Skifahrer mit seinem Sohn (13) in einen steilen Hang und löste eine 800-Meter-Lawine aus. Jetzt muss er deswegen vor Gericht.
Gefährdung der körperlichen Sicherheit lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen den Familienvater: „Wir haben einen Strafantrag eingebracht“, bestätigte Behördensprecherin Elena Haslinger. Demnach habe der Mann aufgrund seines rücksichtslosen Verhaltens nicht nur das Leben seines Sohnes, sondern auch das von Einsatzkräften gefährdet. Laut Christine Bittner vom Salzburger Landesgericht wird der Fall am 23. August im Bezirksgericht Zell am See verhandelt.
Gegenüber Polizei Situation heruntergespielt
Passiert ist der Vorfall am 3. Februar gegen 13.30 Uhr auf der Schmitten in Zell am See: Nach tagelangem Neuschnee warnten Experten damals vor der Gefahr vor Lawinen. Der 44-Jährige fuhr dennoch mit seinem 13-jährigen Sohn in einen ungesicherten Hang ins freie Gelände. Dabei lösten sie eine 300 Meter breite und 800 Meter lange Lawine aus.
Die beiden Skifahrer konnten aber noch rechtzeitig den Hang verlassen, sie wurden deshalb nicht verschüttet. Bergretter und Alpinpolizisten standen im Lawinen-Einsatz, Verletzte oder Verschütte gab es glücklicherweise keine. Aber: Gegenüber den Beamten spielte der Wiener die Situation herunter, wie es im damaligen Polizeibericht hieß.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.