Nun sind die ersten strafrechtlichen Urteile im 2015 aufgedeckten Dieselskandal in Deutschland gefällt worden. Das Landgericht München verurteilte den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Die Kammer sprach ihn am Dienstag des Betrugs schuldig.
Auch die beiden Mitangeklagten - der frühere Chef der Motorentwicklung und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz sowie der Ingenieur P. - erhielten Bewährungsstrafen wegen Betrugs. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Ex-Audi-Chef: Verkauf zu spät gestoppt
Hatz und der Ingenieur P. hatten gestanden, für die Manipulation von Dieselmotoren gesorgt zu haben. Damit hielten sie Abgaswerte auf dem Teststand ein, drosselten die Abgasreinigung aber auf der Straße. Stadler wiederum räumte ein, den Verkauf manipulierter Autos zu spät gestoppt zu haben.
Die Bewährungsstrafen sind an die Zahlung hoher Geldauflagen geknüpft. Die Staatsanwaltschaft hatte den Bewährungsstrafen für Stadler und P. im Rahmen einer Verständigung im Prozess bereits zugestimmt, im Fall von Hatz aber eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung gefordert.
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