Einen Tag nach der halsbrecherischen Verfolgungsjagd durch das Zentrum Salzburgs lässt der beschuldigte Unterhaus-Kicker (33) über seinen Anwalt ausrichten: „Tut mir leid.“ Jetzt soll er in U-Haft. Die „Krone“ hat die Strecke der Wahnsinnsfahrt nachgezeichnet.
Stadtbewohner werden sich beim Blick auf die Route der völlig irren Fahrt auf den Kopf greifen: „Hier ist er durchgefahren?“ Sogar über den Müllner Steg und durch den Kurgarten – neben dem Touristen-Hotspot Mirabellgarten – raste der 33-Jährige. Passanten mussten laut Polizei auf die Seite springen. Ein Radler wollte ihn aufhalten und wich noch rechtzeitig aus – das Rad rammte der Lenker.
Lenker unter Einfluss von Cannabis und Kokain
Das Motiv? Will der Beschuldigte nicht sagen. Er schwieg im Polizei-Verhör. Aber: Über seinen Verteidiger, den bekannten Salzburger Anwalt Kurt Jelinek, lässt der einheimische Unterhaus-Kicker ausrichten: „Er ist geständig. Es tut ihm leid.“ Fakt ist: Der bislang völlig unbescholtene 33-Jährige war im Drogen-Rausch - Cannabis und Kokain hatte er intus.
Begonnen hat die Irrfahrt bei der Kreuzung Hübnergasse und Neutorstraße. „Er hat dort mehrfach gehupt und gestikuliert“, berichtet Marcus Neher von der Staatsanwaltschaft. Beamte sahen dies und wollten den Lenker kontrollieren. Daraufhin nahm er Reißaus, flüchtete über Einbahnstraßen, auf der Gegenspur und sogar auf Rad- und Fußgängerwegen vor der Polizei. Bis zum Andräviertel. In der dortigen Schrannengasse rammte ein Polizeiauto den Firmenwagen des Sportlers, der gegen eine Bushaltestelle fuhr und am Gehweg stehen blieb. Daraufhin kam es zur Festnahme: Mehrere Polizisten rissen den unberechenbaren Lenker aus seinem Wagen, fixierten ihn am Boden. Laut „Krone“-Informationen hatte sich der aggressive 33-Jährige massiv gegen die Polizisten gewehrt. Und dabei laut den Polizeiangaben auch vier Beamte verletzt.
Ermittelt wird nun wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung, mehrfacher Nötigung, versuchter Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt, betont Neher: „Wir haben die U-Haft beantragt.“ Heute dürfte der Einheimische vor einem Haftrichter vorgeführt werden.
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