Qualen musste am vergangenen Wochenende ein Schwan in Wels ertragen: Jemand hatte dem ausgewachsenen Wasservogel die Federn eines Flügels abgeschnitten und zusätzlich Federn mit einem Kabelbinder zusammengebunden.
Die Tierhilfe Gusental brachte den verletzten Schwan ins Freistädter Tierheim. Wie der flugunfähige Vogel auf die Straße gekommen war, wo er dann entdeckt wurde, ist allen ein Rätsel.
Taube mit Schussverletzung
Nur wenige Tage zuvor musste auch eine Taube in Linz Qualen erleiden: Ihr waren beide Flügel sowie die Schwanzdaunen abgeschnitten worden, zudem erlitt die Taube eine Schussverletzung. Tierquälereien wie diese sind leider nicht selten. Ein besonders grausamer Fall hatte sich heuer im April in einem Reitstall bei Freistadt ereignet, als ein Eindringling eine Stute schwer mit einer Mistgabel verletzte.
Tierquäler erwartet Gefängnis
Wer ein Tier grob misshandelt oder ihm mutwillig Gewalt antut, ist laut österreichischem Recht ein Tierquäler. Dieses Vergehen wird nicht mit Geldbußen geahndet, Verurteilte müssen mit bis zu zwei Jahren Haftstrafe rechnen.
Psychologen warnen übrigens, das Tierquäler sich oft auch an Menschen vergreifen.
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