Missbrauchsprozess
Trump reagiert auf Urteil mit Gegenklage
Nach seiner Verurteilung in einem Zivilprozess wegen sexuellen Missbrauchs im Mai holt Ex-US-Präsident Donald Trump nun zum Gegenschlag aus. Die US-Autorin E. Jean Carroll ist wegen Verleumdung geklagt worden.
Eine Geschworenenjury hatte es im Mai als erwiesen angesehen, dass Trump Carroll 1996 in einem Nobelkaufhaus angegriffen und sexuell missbraucht hatte. Den Vorwurf der Vergewaltigung wies die Jury zurück. Kurz nach der Verurteilung Trumps zu einer Entschädigung in Millionenhöhe machte Carroll bekannt, dass sie erneut gerichtlich gegen den Ex-Präsidenten vorgehen werde. Als Grund nannte sie weitere Äußerungen Trumps nach dem Urteil. Der Beginn des Prozesses wurde von einem Bundesrichter in New York vorläufig auf den 15. Jänner 2024 festgelegt.
Als Grund dafür nannte Trumps Anwältin unter anderem ein Interview, dass die Autorin dem Sender CNN am Tag nach der Urteilsverkündung gegeben hatte. Während des Interviews sei Carroll speziell zu dem einstimmigen Urteil der Geschworenen befragt worden, mit dem Trump nicht der Vergewaltigung für schuldig befunden worden sei, heißt es in der Gegenklage Trumps. „Als Antwort auf diese spezielle Frage ignorierte (Carroll) die Feststellung der Geschworenen, dass (Trump) sie nicht vergewaltigt hat und antwortete: ,Oh ja, er hat, oh ja, er hat.‘“
Dokumentenaffäre: Lange Gefängnisstrafe droht
Auch in mehreren anderen Fällen muss sich Trump, der bei den Präsidentschaftswahlen 2024 als Kandidat der Republikaner antreten will, mit Gerichten auseinandersetzen - darunter vor einem Strafgericht wegen des mutmaßlich illegalen Besitzes von geheimen Regierungsdokumenten nach seiner Amtszeit. Trump weist alle Vorwürfe zurück und bezeichnet die Ermittlungen gegen ihn als Versuch der Regierung von Präsident Joe Biden, ihn vor der Wahl 2024 politisch kaltzustellen. Bei einer Verurteilung würde Trump eine lange Gefängnisstrafe drohen.
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