Novelle in Italien
E-Scooter: Helm und Nummernschild werden Pflicht
Italiens Regierung verschärft die Regeln für Lenker von E-Scootern weiter. Nun kommt tatsächlich eine Helmpflicht. Zudem werden auch Nummernschilder vorgeschrieben.
Entsprechende Änderungen der Straßenverkehrsordnung sind am Dienstagabend vom Ministerrat in Rom verabschiedet worden. Neben den beiden bereits genannten Punkten wird auch eine Versicherung verpflichtend. Verboten wird künftig, E-Scooter auf Gehwegen abzustellen. „Wir müssen ein bisschen Ordnung schaffen. Das ungeregelte Abstellen von E-Rollern auf Bürgersteigen in Großstädten wie Mailand und Rom ist zu einem wahren Problem geworden“, sagte Verkehrsminister Matteo Salvini nach der Vorstellung der neuen Gesetze.
Wie in vielen anderen europäischen Ländern hat die Nutzung von E-Scootern in Italien in den vergangenen Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Verleihfirmen überschwemmen die großen Städte mit E-Rollern, die bei Einheimischen und Touristen gleichermaßen beliebt sind. Die Polizei berichtet jedoch von zahllosen Unfällen, wobei allein in Rom in den letzten zwei Jahren sechs Menschen beim Rollerfahren ums Leben kamen. Auch für Fußgänger sind die E-Scooter ein Problem, da es keine Vorschriften gibt, wo sie abgestellt werden sollen.
Verstärkter Kampf gegen Alkohol und Drogen am Steuer
Die Regierung nützte die Gelegenheit auch zur Verschärfung des Kampfes gegen Alkohol und Drogen am Steuer. Keine Toleranz für unter Drogeneinfluss stehende oder betrunkene Fahrer, mit besonderem Augenmerk auf Wiederholungstäter, lautet das Mantra der Regierung Meloni. Wer bereits wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss verurteilt wurde, für den gilt dann die 0,0-Promille-Regelung. Dafür muss das Fahrzeug mit einem sogenannten „Alcolock“-System ausgestattet werden, das ein Fahren verhindert, wenn der Alkoholtest über Null anzeigt. Wird jemand dennoch ein weiteres Mal mit Alkohol am Steuer angehalten, wird der Führerschein bis zu 30 Jahre entzogen.
Gleiches gilt auch für Drogenlenker. Beim ersten positiven Schnelltest ist der Führerschein für 20 Tage weg, beim zweiten Mal beträgt das Fahrverbot mindestens drei Jahre. Ein Minderjähriger, der ohne Führerschein und betrunken oder unter Drogeneinfluss Auto fährt, kann den Führerschein erst mit 24 Jahren erwerben. Für diejenigen, die während der Fahrt ein Mobiltelefon benutzen, wird ein kurzer Führerscheinentzug eingeführt: von sieben bis 15 Tagen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.