In Salzburg verrechnen immer mehr Bars und Gasthäuser Trinkgeld - die Gäste wissen davon oftmals nichts. Ein Fall in einem Gasthaus wirft jetzt Fragen auf. Die Krone hat vor Ort nachgefragt.
Verwundert war ein Flachgauer beim Blick auf die Rechnung eines Restaurants in der belebten Salzburger Innenstadt: Er hatte nur zwei Getränke bezahlt. Zusätzlich zum Trinkgeld stand dort eine Servicepauschale von einem Euro. Nach dem Restaurantbesuch schrieb er eine Beschwerde an die Wirtschaftskammer Salzburg. Der Flachgauer wollte wissen, ob ein automatisches Trinkgeld üblich sei. Die WKO hat den Fall bestätigt.
Die „Krone“ hat beim Restaurant angefragt. Der Chef möchte eigentlich nichts sagen, beteuert aber, dass das in seinem Restaurant nicht passiere. Auf Tripadvisor beschweren sich Kunden, dass dort sogar bis zu zehn Prozent zusätzlich auf der Rechnung stünden - ohne dass der Gast zuvor darüber informiert worden wäre.
„Wenn die Servicepauschale auf der Speisekarte steht oder der Kellner darauf hinweist, darf ein Gastronom das“, sagt Ernst Pühringer, der auch zwei Restaurants in der Salzburg betreibt. Wichtig ist jedoch, dass der Gast davon in Kenntnis gesetzt wird. Was in südlichen Urlaubsländern wie Italien normal ist, wird auch hier immer mehr Einzug erhalten. In Salzburg will man das eigene Personal bei Laune halten und auf die steigende Anzahl von Touristen reagieren, die kein Trinkgeld geben.
Am Naschmarkt in Wien hat ein Lokal sogar zehn Prozent auf die Rechnung drauf geschlagen. In Salzburg kommt von den Gästen viel Kritik, unter bestimmten Bedingungen aber auch Verständnis: „Wenn es in der Karte offen kommuniziert wird und den Mitarbeitern zugute kommt, ist das okay“, sagen Michael und Peter aus Rosenheim.
Im Interview erklärt Salzburgs Wirtesprecher Ernst Pühringer, dass eine Servicepauschale rechtlich nicht haltbar ist.
Herr Pühringer, Sie sind selbst Gastronom und Hotelier in der Stadt Salzburg. Wie sehen Sie die Servicepauschale?
Dort, wo viele Touristen hingehen, ist das eher durchsetzbar. Restaurants mit Stammgästen wird es schaden. Für meine Restaurants kommt das auf keinen Fall infrage. Alleine deswegen, weil es die Gäste abschreckt.
Was gilt rechtlich, wenn Restaurants den Zusatzbetrag auf die Rechnung schreiben?
Wenn der Kellner auf die Servicepauschale hinweist, sie auf der Speisekarte oder einem Schild steht, darf sie auch verrechnet werden.
Kann sich der Gast gegen die Zusatzgebühr wehren?
Ist sie ausgewiesen und der Gast zahlt nicht, hat der Gastronom keine Handhabe. Das ist die Entscheidung des Gastes. In diesem Fall ist es erst später aufgefallen.
Wie verbreitet ist die Erhebung einer Servicepauschale?
In ganz Mitteleuropa und auch in Salzburg ist es eher ein neues Phänomen. Aber ich rechne damit, dass es mehr wird. In anderen Ländern ist es bereits gang und gäbe. Viele Touristen aus Ländern, in denen es kein Trinkgeld gibt, geben auch keines bei uns. Die Gastronomen versuchen mit der Servicepauschale, ihre eigenen Mitarbeiter zu motivieren und bei Laune zu halten.
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