Angeklagt ist der 23-Jährige, weil er seine Freundin misshandelt und ihr gedroht hatte, sie umzubringen, sollte sie die Beziehung beenden wollen. Nun muss er eine ambulante psychiatrische Behandlung in Vorarlberg fortführen.
Der Vorfall war im April vergangenen Jahres. Ein andermal sagte er, er werde das Haus ihrer Mutter anzünden und diese samt Hund töten, sollte die Freundin jemals der Polizei von seinen Drogenaktivitäten erzählen. Als die junge Frau schrie, warf er sie aufs Bett und drohte ihr mit Baseballschläger und Machete in der Hand, nun ein Massaker anzurichten. Der Mann wurde verhaftet.
Litt als Kind unter ADHS-Syndrom
Nachdem er angibt, Stimmen zu hören, wird er am Landeskrankenhaus Rankweil untersucht. Primar Haller: „Der Betroffene litt in seiner Kindheit am ADHS-Syndrom. Bei einem Drittel wächst sich das aus. Ein Drittel nimmt Drogen und ein Drittel leidet später an einer Persönlichkeitsstörung, wird dissozial und aggressiv. Im Fall des Betroffenen kommen Punkt zwei und drei zum Tragen.“
Mein Mandant verhält sich vorbildlich, geht einer geregelten Arbeit nach, ist ehrenamtlich tätig und nimmt keine Drogen mehr. Besser geht es nicht.
Verteidiger Joachim Matt
„Mandant verhält sich vorbildlich“
Entgegen der Meinung von Staatsanwalt Johannes Hartmann sieht Haller die Einweisung in eine geschlossene Anstalt als nicht gegeben an, da der Angeklagte, dank Therapie, nun ohne Drogen leben kann und mit der Depotspritze seine Krankheit im Griff hat. „Mein Mandant verhält sich vorbildlich, geht einer geregelten Arbeit nach, ist ehrenamtlich tätig und nimmt keine Drogen mehr. Besser geht es nicht“, sagte sein Verteidiger Joachim Matt. Bei den Taten war er zurechnungsfähig. Das Urteil: Zwölf Monate bedingte Haft und Weiterführung der ambulanten psychiatrischen Behandlung.
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