Rechnungshof zündet eine brisante „Ohlsdorf-Bombe“, hat die „Krone“ kurz vor Weihnachten 2022 berichtet. Nun ist im Lande OÖ der Rohbericht des Bundesrechnungshofes eingetroffen, der die Vorgänge durchleuchtet, die zur Rodung und Planierung für das Betriebsbaugebiet Ehrenfeld II in Ohlsdorf führten. Gemeinde, Landesregierung und Bundesforste steigen da gar nicht gut aus, zeigt das brisante Prüfergebnis.
Schon bei der Umwidmung der 18,81 Hektar (Wald und 0,58 Hektar Grünland) krankte es, wie der RH darstellt: Sowohl der Gemeinde als auch der Landesregierung als Aufsichtsbehörde „fehlten klare, verbindliche Grundlagen dazu, wie die unterschiedlichen Raumordnungsziele - zum Beispiel Umwelt- und Klimaschutz sowie sparsame Grundinanspruchnahme einerseits und wirtschaftliche Entwicklung andererseits - auf regionaler Ebene zu priorisieren bzw. umzusetzen waren.“ Die Folge: „Dieser Umstand trug dazu bei, dass das Betriebsbaugebiet errichtet werden konnte.“
Eine gesetzwidrige Rodungsbewilligung
Das nächste Problem ist die Rodungsbewilligung. Weder bei der Antragstellung noch bei der Bewilligung habe der Rodungswerber (Hans Asamer, Anm.) über die gesetzlichen Voraussetzungen verfügt, diese zu beantragen. Außerdem waren da auch Grundstücke mit Grünlandwidmung (0,58 Hektar) dabei. "Entgegen dem geltenden Rodungserlass waren noch nicht alle Ersatzaufforstungsflächen bekannt. Im November 2022 wurde ein Strafverfahren gegen Asamer eingeleitet, wegen der fehlenden Ersatzaufforstung.
Verzichteten Bundesforste auf viel Geld?
Auch das dritte Thema des RH-Rohberichts ist brisant: Asamer hatte die betreffenden Flächen von der Republik Österreich, den Bundesforsten und einer Privatperson bis Jänner 2022 gekauft und verkaufte sie im Jänner und Juni 2022 an ein europaweit tätiges Immobilienunternehmen weiter und erzielte dabei laut Prüfergebnis einen Mehrerlös von 12,2 Millionen Euro. Dazu stellt der Rechnungshof fest: „Die Bundesforste hatten keine Nachbesserungsklausel vereinbart, obwohl sie vom Vorhaben des Privatunternehmens (nämlich Hans Asamer) wussten, die Grundstücke zeitnah weiterzuveräußern. Damit verzichteten sie auf einen potenziellen weiteren Verkaufserlös.“ Die Bundesforste teilen dazu mit: „Was wir auf Basis des vorliegenden Rohberichtes für die ÖBf grundsätzlich bestätigt sehen: Der Verkauf der rund 6 Hektar großen Bundesforste-Fläche in Ohlsdorf ist was die Bundesforste betrifft rechtlich korrekt abgelaufen und war betriebswirtschaftlich betrachtet für das Unternehmen sinnvoll.“ In Summe erlösten die ÖBf knapp 4 Millionen Euro für etwa sechs Hektar.
Klare, verbindliche Raumordnung nötig
Für die zukünftige Raumplanung merkt der RH an: „Klare, verbindliche Raumordnungsprogramme für sämtliche Regionen erachtet der RH als erforderlich, um die Ziele der überörtlichen Raumordnung des Landes Oberösterreich konkret zu priorisieren und umzusetzen.“ Dieser RH-Bericht ist ein Rohbericht, der noch keine Stellungnahmen der geprüften Stellen beinhaltet, aufarbeitet und bewertet. Er spiegelt also allein die Sichtweise der Prüfinstanz wider. Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) sagt auf „Krone“-Anfrage: „Im Bereich Raumordnung, für den ich die Ressortverantwortung trage, werden wir die Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes prüfen und ihnen entsprechend nachkommen.“ Da sei Einiges schon im Laufen. Achleitner weiter: „Grundsätzlich halte ich das Betriebsbaugebiet Ehrenfeld II nach wie vor für geeignet, Betriebe anzusiedeln. Denn es befindet sich direkt neben der Autobahn und ist die Erweiterung des gegenüberliegenden Betriebsbaugebiets Ehrenfeld I. Wenn man direkt neben der Autobahn keine Betriebsansiedlung mehr machen kann, dann geht in Oberösterreich gar nichts mehr.“
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