Ein Syrer handelte im Internet mit etlichen ausgestopften Tieren - ohne Bewilligungen. Für den Salzburger, der beteuerte, das Unrecht nicht erkannt zu haben, setzte es eine Geldbuße. Der siebenfache Vater kam mit einer Diversion davon.
Es war ein sehr kurzer, aber höchst unüblicher Prozess, der am Donnerstag am Verhandlungsplan des Salzburger Landesgerichtes stand. Der Vorwurf: Verletzung des Artenhandelsgesetzes. Ein in Salzburg lebender Syrer (40) hat etliche ausgestopfte Tiere über eine österreichweit bekannte Internetplattform gekauft und verkauft. Bei allen präparierten Tieren handelte es sich um geschützte und teils gefährdete Lebewesen.
Syrer führte umfangreiches Sortiment
Gekauft hatte er dem Strafantrag zufolge zwischen August 2021 und Oktober 2022 folgende Tiere: einen Turmfalken, eine Karettschildkröte und einen Sperber. Verkauft hatte er laut Anklage zwischen Februar und Oktober 2022 deutlich mehr ausgestopfte Tiere: nämlich einen Kuh- sowie einen Seidenreiher, je zwei Steinkäuze und Flamingos, einen Habicht, einen Graupapagei und gleich drei Turmfalken.
Wie sich herausstellte hatte sich der siebenfache Familienvater nicht mit den hierzulande geltenden Gesetzen auseinandergesetzt: Er habe nämlich gedacht, die klaren Regeln gelten nur für lebende Tiere. Daher bekannte sich der Angeklagte auch grundsätzlich schuldig. Aufgrund seiner Verantwortungsübernahme und seiner vielen Sorgepflichten zeigte das Gericht Milde und bot eine Diversion an: Wenn er 200 Euro Geldbuße zahlt, wird das Strafverfahren letztlich eingestellt.
Verkauf nicht prinzipiell strafbar
Übrigens: Prinzipiell ist der Verkauf von solchen ausgestopften Tieren durchaus möglich – wie ein kurzer Blick im auf Verkaufsplattformen im Netz zeigt. Aber für den Handel braucht es bestimmte Bewilligungen. Im entsprechenden Gesetz sind Ausnahmen definiert.
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