Seit Mitternacht gelten die Verordnungen für die beiden Problemwölfe in den definierten Wildregionen rund um die jüngsten Risse im Pinzgau, Pongau und Rußbach am Pass Gschütt. Das bedeutet: In einem Radius von zehn Kilometern um erfolgte Nutztier-Risse können die beiden Tiere ab sofort in Salzburg legal abgeschossen werden.
Bereits 36 Nutztiere wurden in diesem Jahr auf Salzburgs Almen getötet, drei weitere verletzt und zahlreiche Tiere werden noch vermisst. Mittlerweile bestätigten DNA-Analysen: Drei der sieben Vorfälle gehen auf das Konto eines Wolfen, bei den weiteren ist das Rissbild laut Experten ebenso eindeutig.
Die Wölfe können den gesamten Sommer über bejagt werden, da die Verordnung automatisch Mitte November endet. Der Radius der zehn Kilometer orientiert sich immer am jüngsten Ort eines Risses. Naturschützer kritisieren die Verordnung heftig.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.