Hilfe von Ombudsfrau

Für Notebook-Reparatur galt Reparaturbonus nicht

Ombudsfrau
30.06.2023 14:00

Unter dem Motto „Elektrogeräten eine zweite Chance geben“ gibt es mit dem Reparaturbonus Unterstützung für jene, die defekte Geräte reparieren lassen. Ein Oberösterreicher brachte einen kaputten Laptop zu einer Elektro-Kette, die für den Bonus gelistet ist. Doch diesen erhielt er nicht.

Um es reparieren zu lassen, hatte Josef R. das Notebook eines Freundes in die Filiale einer Elektro-Handelskette gebracht, weil diese auf der Liste für Partnerbetriebe in Oberösterreich gelistet ist. In weiterer Folge sei dann ein Kostenvoranschlag in Höhe von rund 580 Euro für die Instandsetzung des Geräts erstellt worden.

Bei Abholung: Kein Bonus 
„Mit dem Mitarbeiter habe ich besprochen, dass sich eine Reparatur nur mit dem Bonus auszahlt, sonst seien die Kosten zu hoch“, schilderte der Leser. Bei Abholung des Geräts gab es dann die böse Überraschung: Es habe geheißen, dass der Bonus nur für Handys, Smartphones und Uhren gelte.

„Habe mich auf Liste verlassen“
„Wäre ich schon beim Reparaturauftrag aufmerksam gemacht worden, dass der Bonus für Notebook nicht möglich ist, dann hätte ich es nicht reparieren lassen“, so der Oberösterreicher weiter. Er habe sich auf die Partnerbetriebe-Liste verlassen und nicht noch extra auf die Firmen-Webseite geschaut, wandte sich Herr R. letztlich Hilfe suchend an die Ombudsfrau der „Krone“.

So funktioniert der Reparaturbonus

  • teilnehmende Firmen auf www.reparaturbonsus.at finden
  • auf „Reparaturbonus erstellen“ klicken und Daten eingeben
  • Reparaturbon herunterladen und drucken bzw. digital speichern
  • beim gewählten Partnerbetrieb einlösen

Entgegenkommen von Elektro-Kette
Auf Anfrage teilte Media Markt mit, dass alle Märkte im Rahmen des Reparaturbonus ausschließlich für die Kategorie Smartphone, Uhr (Smartwatch) sowie Handy registriert seien. Nachdem das auf der Webseite kommuniziert werde, sei das auch eventuell deshalb nicht ergänzend besprochen worden und es wohl zu einem wechselseitigen Missverständnis gekommen. Aus Kulanz wird nun mehr als die Hälfte der maximalen Reparaturkosten-Erstattung, in Summe 125 Euro, nachgelassen.

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