Immer mehr Wiener Autofahrer werden mit dubiosen Drohbriefen belästigt. Darin werden sie aufgefordert, 399 Euro zu bezahlen, ansonsten winke eine teure Besitzstörungsklage. Experten bezweifeln, dass die Vorgehensweise rechtens ist.
Das „Vergehen“ der Empfänger dieser Briefe: Sie hätten auf einen Privatparkplatz umgedreht oder seien beim Ausparken über einen Teil eines Privatparkplatz gefahren. Belegt ist das meist mit Bildern aus Überwachungskameras, die das Delikt „beweisen“ sollen. Die Schreiben kommen von Inkassofirmen wie „Zupf di“, die damit werben, dass sie sich die eingetriebenen Zahlungen mit dem Parkplatzbesitzer teilen.
Ist das legal?
Beim ÖAMTC stapeln sich die Beschwerden. „Wir haben mehrere Fälle pro Woche“, sagt Chefjurist Martin Hoffer. Er hat Zweifel, ob diese Firmen überhaupt „Vergleichsangebote“ legen dürfen. 399 Euro - für Rechtsanwalt Elmar Kresbach ist das eine reine „Fantasiezahl“ und „Abzocke“. Denn gefordert wird mehr als das Doppelte von dem, was gewöhnlich Anwälte für Mahnbriefe verrechnen.
Kresbach rät zumindest seinem Mandaten, das geforderte „Bußgeld“ nicht zu bezahlen. Denn, wie auch Chefjurist Hoffer bestätigt: Sollte es tatsächlich zu einem Prozess vor Gericht kommen, sind die Kosten dort mitunter auch nicht wesentlich höher.
Gefordert ist nun der Gesetzgeber, um diese Praktiken abzustellen. Eine Idee wäre eine Regelung wie bei der Autobahnvignette. Wer ohne ertappt wird, kommt bestenfalls mit der Ersatzmaut von 120 Euro davon. Bei Mini-Besitzstörungen wie oben angeführt, könnte es ebenso Maximalstrafen geben.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.