Die Sozialleistungen für Asylbewerber unterscheiden sich nach einer Untersuchung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags in Europa deutlich. Die Summe, die Asylwerber monatlich erhalten, könnte in den einzelnen Ländern nicht unterschiedlicher sein.
So können Drittstaatler in laufenden Asylverfahren in Frankreich pro Monat etwa 426 Euro erhalten, in Österreich 425 Euro und in Deutschland 410 Euro pro Monat. In Großbritannien gibt es demnach umgerechnet etwa 210 Euro, in Schweden 180, in Griechenland 150 und in Ungarn nur 60 Euro.
Einstufung nur „bedingt aussagekräftig“
Die „Welt am Sonntag“ (WamS) berichtete zuerst über das Papier, das Wissenschafter des Bundestags im Auftrag der CSU-Abgeordneten des Parlaments erarbeitet hatten. Darin wird die vom Staat gewährte Grundsicherung für Staatsangehörige und Ausländer und der entsprechende Zugang zur Gesundheitsversorgung in neun europäischen Ländern untersucht. Gleich zu Beginn der Untersuchung wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass ein Vergleich wegen der unterschiedlichen Sozialsysteme und unterschiedlichen Einstufung von Einwanderern nur „bedingt aussagekräftig“ sei.
Die „WamS“ zitiert den Konstanzer Ausländerrechtsexperten Daniel Thym mit den Worten, es gebe die deutsche Besonderheit, auch ausreisepflichtigen Ausländern weiter Sozialleistungen zu zahlen. In Frankreich etwa müssen den Bundestags-Experten zufolge abgelehnte Asylbewerber das Land schnellstens verlassen und Zahlungen würden eingestellt.
Pull-Effekte müssen reduziert und Asylleistungen europäisch angeglichen werden, damit Deutschland nicht länger größter Magnet für illegale Migration in Europa ist.
Fordert der Chef der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Alexander Dobrindt
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags recherchieren und analysieren im Auftrag einzelner Abgeordneter und Gremien des Parlaments zu bestimmten Themen und erstellen dazu Dokumentationen, Ausarbeitungen oder auch Gutachten.
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