Der Verwaltungsgerichtshof stellt fest: Die Tötung der Raubtiere ist nicht rechtskonform, weil NGOs dabei zu wenig Mitsprache haben. In Niederösterreich sind die Diskussionen nun neu entflammt.
Erneut in Diskussion geraten sind jene Verordnungen des Landes, welche den Abschuss von Fischottern und Wölfen regeln. Denn der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt festgestellt, dass NGOs zu wenig Mitsprache haben. „Das ist ein Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz“, erklärt Christian Pichler vom WWF. Und Umweltjuristin Lisa Schranz vom Ökobüro sieht die kritisierten Verordnungen als „Umgehungskonstruktionen“ für EU-rechtliche Normen im Artenschutz.
Strengere Auslegung gefordert
Beide Organisationen fordern vom Land eine Rückkehr zur „strengen Auslegung“ jener Ausnahmeregelungen, die zur Entnahme von Fischotter oder Wolf führen können. Europarechtsexperten schlagen ebenfalls vor, dass wieder Behördenverfahren mit Bescheiden für Abschussbewilligungen nötig seien.
Den VwGH stört halt, dass NGOs nicht mitreden dürfen. Das würde aber zu ewig langen Verfahren und Verzögerungen führen.
Landesvize Stephan Pernkopf
Bild: P. Huber
Landesvize Stephan Pernkopf sieht das naturgemäß anders: „Wir haben klare Kriterien, wann Problem-Wölfe verschreckt oder abgeschossen werden dürfen. Über die Sicherheit von Menschen gibt es keine Diskussion.“ Er tritt dafür ein, dass die EU den Schutzstatus der Raubtiere herabsetzt.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.