Ein Arbeiter (58) hatte Anfang März in Salzburg mit einem 10-Tonnen-Bagger eine Frau tödlich überrollt. Jetzt klagt ihn die Justiz wegen grob fahrlässiger Tötung an: „Er war zu schnell“, erklärt die Staatsanwältin.
Es war ein beispiellos tragischer Unfall, der sich am9. März an der Kreuzung Elisabethstraße und Landsturmstraße im Salzburger Stadtteil Itzling ereignet hat: Eine Spaziergängerin (46) wollte die dortige Straße mit ihrem Hund überqueren. Zu diesem Zeitpunkt fuhr ein Baggerfahrer zu einer dortigen Baustelle.
Beim Abbiegen in die Landsturmstraße passierte die Tragödie: Der Baggerfahrer, der mit einem rund 10.000 Kilogramm schweren Bagger der Marke Takeuchi Modell TB 295w unterwegs war, übersah die Frau und überrollte sie tödlich. Notarzt und Sanitäter versuchten noch das Leben der Frau zu retten - jedoch vergeblich. Sie erlag vor Ort den schweren Verletzungen.
Hätte Schrittgeschwindigkeit fahren müssen
Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den einheimischen Arbeiter (58) wegen grob fahrlässiger Tötung: „Er war mit überhöhter Geschwindigkeit in die Kreuzung eingebogen. Laut Straßenverkehrsordnung hätte er nur maximal mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein dürfen“, betont Elena Haslinger von der Staatsanwaltschaft.
Sie verweist dabei auf den Paragraf 21 Abs. 3 StVO, wonach für ein derart schweres Fahrzeug ein Abbiegen nach rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Verhandelt wird der Fall am 4. August im Landesgericht Salzburg.
Übrigens: Der Hund der Frau hatte den Unfall damals überlebt.
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