Kläger fast blind

Erster Zivilprozess gegen Impfhersteller BioNTech

Gericht
03.07.2023 17:27

Im Rottweiler Landesgericht fordert erstmals ein Deutscher 150.000 Euro von dem Impfstoffhersteller BioNTech. Der Mann leide seit dem Corona-Stich an einer enormen Verschlechterung der Sehkraft auf seinem rechten Auge. Mit der Klage macht er es über 200 Deutschen vor. Und auch in Österreich könnte es bald so weit sein.

Stolze 150.000 Euro fordert ein 58-Jähriger von Covid-Impfstoffhersteller BioNTech. Am Rottweiler Landesgericht in Deutschland wird erstmals über eine Klage gegen den Konzern wegen etwaigen Impfschäden verhandelt - der Mann leide an einer massiven Verschlechterung seiner Sehkraft auf dem rechten Auge nach der Corona-Schutzimpfung.

Letzter Prozess wegen Befangenheit des Richters verschoben
Damit ist er einer von über 200 Deutschen, die gegen einen Corona-Impfstoffhersteller Schadensersatz geltend machen. Erst letzten Monat wurde der Prozessauftakt einer Zivilklage wegen mutmaßlichen Impfschäden überraschend verschoben. Die Klägerin sagt, sie leide seit und infolge der Impfung an Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen, Erschöpfung, Müdigkeit und Schlaflosigkeit. Auch sie fordert ein Schmerzengeld von mindestens 150.000 Euro. Der Anwalt der Frau brachte einen Antrag auf Befangenheit gegen den Richter ein - die Klage sollte vor einer Kammer und nicht vor einem Einzelrichter verhandelt werden.

Der Schaden käme von dem Impfstoff „Comirnaty“. (Bild: P. Huber)
Der Schaden käme von dem Impfstoff „Comirnaty“.

BioNTech hält Vorwürfe für unbegründet
Damit ist nun der Fall des 58-Jährigen die erste mündliche Verhandlung wegen des BioNTech-Impfstoffs „Comirnaty“ gewesen. Der Impfstoffhersteller hält die Vorwürfe für unbegründet: „Wir haben die vom Kläger dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der Grundlage aller zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft“, sagt eine Sprecherin. Mit einer Entscheidung ist am Montag nicht zu rechnen. 

168 Zuerkennungen in Österreich
Auch in Österreich könnte es bald zu Zivilprozessen gegen Impfstoffhersteller kommen. Bis jetzt gibt es 168 Zuerkennungen nach dem Impfschadensgesetz. Über Ansprüche nach dem Impfschadengesetz wird im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens mittels Bescheid entschieden.

Selbst bei einem Erfolg des Klägers zahlt aber nicht der Hersteller. Bei der Impfstoffbeschaffung über die EU wurde vereinbart, dass die jeweiligen Mitgliedstaaten die Entschädigungen und Prozesskosten zahlen. So war es in der Pandemielage vereinbart worden, um die Bevölkerung schnell mit Impfstoffen zu versorgen. 

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