Knalleffekt

Keine Bewilligung für Koralm-Pumpspeicherkraftwerk

Nachrichten
04.07.2023 13:02

Das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm wird nicht gebaut. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die positiv ausgefallen war, überprüft und der Beschwerde von einigen Parteien stattgegeben.

Das BVwG hat die gegen den UVP-Genehmigungsbescheid eingebrachten Beschwerden von 17 Parteien behandelt. Es wurden „umfangreiche ergänzende Ermittlungstätigkeiten“ durchgeführt, Sachverständige bestellt und an mehreren Verhandlungstagen die Ermittlungsergebnisse mit den Verfahrensparteien erörtert. Zusätzlich wurde auch ein Lokalaugenschein im Projektgebiet durchgeführt.

Durchführung der Prüfung nicht möglich
Als Begründung wurde angeführt, dass „das Natura 2000-Gebiet Koralpe von der Steiermärkischen Landesregierung noch nicht als Europaschutzgebiet ausgewiesen wurde. Für das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist die Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung unter diesen Voraussetzungen nicht möglich. Die Erlassung der fehlenden Verordnung des Europaschutzgebiets liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des BVwG“.

„Offenkundige Ermittlungsmängel“
Bei diesem Ergebnis sei auch nicht weiter darauf einzugehen gewesen, ob wegen der „offenkundig zutage getretenen eklatanten Ermittlungsmängel in zahlreichen Fachbereichen allenfalls die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Genehmigungsbescheids und für eine Zurückverweisung des Genehmigungsverfahrens an die Steiermärkische Landesregierung vorgelegen wären“, hieß es in der Erkenntnis vom 30. Juni 2023.

Lackner: „Entscheidung ist zu akzeptieren“
Die steirische Umweltlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ) sagt zu diesem Entschluss auf „Krone“-Anfrage: „Die Instanz hat in diesem komplizierten, umfangreichen Verfahren eine Entscheidung getroffen. Für mich ist das selbstverständlich ohne Wenn und Aber zu akzeptieren. Denn ein UVP-Verfahren ist keine politische Entscheidung, sondern ein behördliches Verfahren. Wie dieses nun weitergeht, hängt davon ab, ob die Entscheidung - beispielsweise vom Projektwerber - angefochten wird und damit in die nächsthöhere Instanz geht.“

Zum Europaschutzgebiet stellt Lackner klar: „Das an die Kommission gemeldete Europaschutzgebiet auf der Koralpe war seit der Meldung im Jahr 2016 - und ist es bis heute - unter strengen vorläufigen Schutz gestellt. Die Verordnung dazu ist aktuell in der Fertigstellung und wurde nicht bis Dezember 2022 erlassen, weil im Zuge der Stellungnahmen aus der Bevölkerung eine Rechtsfrage aufgeworfen wurde, die noch von externen Expert:innen geklärt werden musste.“

Grüne: „Keine Überraschung“
Die steirischen Grünen zeigen sich in einer ersten Reaktion erfreut über das Urteil. „Es war auch für fachunkundige Personen ganz klar ersichtlich, dass zahlreiche Gutachten zum Pumpspeicherkraftwerk Koralm massive Mängel aufweisen. Es ist daher überhaupt nicht überraschend, dass das Bundesverwaltungsgericht jetzt so entschieden hat“, sagt Klubobfrau Sandra Krautwaschl.

Ursula Lackner greift sie frontal an: „Nach dem verheerenden Rechnungshofbericht zeigt auch dieses Urteil den jahrelangen Behördenpfusch unter SPÖ-Ressortverantwortung. Landesrätin Lackner kann sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen.“

Porträt von Steirerkrone
Steirerkrone
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