Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab erstmals Details bekannt, wie der behinderte Leon (6) ermordet worden sein soll. Wie die „Bild“ und andere Medien berichteten, soll die Tat lange geplant worden sein. Der Anwalt des Mannes spricht hingegen von „abenteuerlichen Schlussfolgerungen“. Sein Mandant sei zu den neuen Vorwürfen noch gar nicht befragt worden.
Zur Erinnerung: Leon (6) ertrank Ende August 2022 in der Kitzbüheler Ache in Tirol. Sein Vater (38) gab an, überfallen und zusammengeschlagen worden zu sein. Als er bewusstlos war, soll Leon aus dem Kinderwagen gekrabbelt und zur Kitzbüheler Ache gelangt sein. Die Ermittlerinnen und Ermittler glaubten ihm vorerst, doch alle Spuren verliefen im Sand. Schließlich entdeckten sie laut Medienberichten auf Videos von Überwachungskameras, dass der Deutsche bereits vor dem Vorfall eine Sektflasche im Kinderwagen hatte. Mit dieser soll er laut eigener Aussage zusammengeschlagen worden sein.
Darüber hinaus soll der Verdächtige den Begriff „ohnmächtig“ in Google eingegeben haben und die Verletzungen am Kopf des Vaters sollen nicht mit dessen Version übereinstimmen. Die Polizei vermutet derzeit, dass er sich selbst mit der Sektflasche auf den Hinterkopf geschlagen habe, wodurch eine „oberflächliche Quetsch-Rissverletzung“ entstanden sei. Anschließend soll sich der Tatverdächtige Verletzungen im Gesicht zugefügt und die Flasche am Boden zerschlagen haben.
Auf dem Boden verharrt?
Dann soll sich der Deutsche auf den Boden fallen lassen und dort verharrt haben, bis ihn ein Passant fand. Der leere Kinderwagen stand damals neben ihm, die Leiche des ertrunkenen Buben wurde eine Stunde später entdeckt. Laut „Bild“-Zeitung sehen die Richterinnen und Richter ein „auffallendes Maß an Kaltblütigkeit“ und aufgrund des Vertuschungsversuchs einen „geradezu akribisch vorbereiteten Mord“. Der Tatverdächtige hatte noch 30.000 Euro ausgelobt für diejenigen, die den angeblichen Täter oder die angebliche Täterin ergreifen.
Seit März sitzt der 38-Jährige in Untersuchungshaft. Sein Rechtsanwalt legte dagegen Beschwerde beim OGH ein, doch dieser wies das ab. Es sei die Gefahr gegeben, „dass er mit massiver Gewalt gegen Mitmenschen reagiert“, hieß es. Der Verteidiger des Mannes hatte die Vorwürfe in der Vergangenheit immer wieder als „absurd“ zurückgewiesen.
Verteidiger: „Google-Suche hat nichts mit Vorfall zu tun“
Diesmal seien die Vorwürfe gar „abenteuerlich“, sagte er in einer Stellungnahme zur „Krone.“ Die Recherche zum Thema „ohnmächtig“ rund ein Monat vor dem Vorfall hätte nichts mit dem Unfall zu tun. Der Mandant habe weder den späteren Überfall noch seine Bewusstlosigkeit vorgetäuscht. Der Vorwurf der Glasflasche sei ebenfalls nicht richtig, da erst zwei der 23 sichergestellten Scherben untersucht worden seien. Dabei wurde auch die DNA einer unbekannten männlichen Person festgestellt.
Gerade in der letzten Zeit hatte sich bei seinem Sohn eine Besserung eingestellt. Für seinen Sohn konnte auch eine sehr gute Betreuungssituation erreicht werden.
Hubert Stanglechner, Verteidiger des Beschuldigten
Er und seine Familie seien auch nicht mit der Betreuung des behinderten Buben überfordert gewesen, wie die Ermittlerinnen und Ermittler festhielten. „Gerade in der letzten Zeit hatte sich bei seinem Sohn eine Besserung eingestellt. Für seinen Sohn konnte auch eine sehr gute Betreuungssituation erreicht werden und die Familie hat stets nach Lösungen gesucht, um die mit der Erkrankung verbundenen Herausforderungen zu lösen“, sagte er zur, „Bild.“ Der Mann soll auch weiter den Rückhalt von seiner Ehefrau und Familie haben. Wie lange die Ermittlungen noch andauern, ist derzeit nicht abschätzbar.
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