Am Dienstag tagte der Weisungsrat im Justizministerium zur Causa Falschaussage vor dem U-Ausschuss. Dem Ex-Kanzler Sebastian Kurz droht der Gang vor Gericht.
Lange hat es bis zur Entscheidung gedauert, ob Ex-Kanzler Kurz (ÖVP) wegen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss angeklagt wird. Kurz und sein Anwalt selbst rechnen schon länger mit der Vollzugsmeldung einer Anklage. Am Dienstag tagte der Weisungsrat dazu, der in solchen Fällen vom Justizministerium eingeschaltet wird. Die Generalprokuratur, wo der Weisungsrat angesiedelt ist, bestätigte dies gegenüber der „Krone“.
Kurz könnte sich vor Gericht verantworten müssen
Die Entscheidung geht zurück ans Ministerium, von dort zur Staatsanwaltschaft, die schon vor Monaten einen Vorhabensbericht erstellte. Das heißt: Sebastian Kurz könnte sich in absehbarer Zeit erstmals vor Gericht verantworten müssen. Auf Falschaussage stehen bis zu drei Jahre Haft. Die würde er freilich als Unbescholtener nicht ausfassen.
Die Ermittlungen kamen wegen der Aussage von Kurz zu seiner Rolle bei der Bestellung des Ex-Vertrauten Thomas Schmid zum ÖBAG-Chef zustande. Der ehemalige ÖVP-Chef soll auch seine Rolle bei der Besetzung des Aufsichtsrats der Staatsholding kleingeredet haben.
Ermittlungen um Studien dauern noch an
Gegen Kurz und weitere neun Personen (darunter Schmid) führt die WKStA auch in der Causa um geschönte Studien Ermittlungen. Diese werden noch Monate dauern. Auch hier gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
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