Zwar wurden Teile des Urteils gegen den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Elsner und dessen Nachfolger Zwettler aufgehoben, hier erklärte die Oberstaatsanwaltschaft Wien jedoch, dass Elsner ohnehin die Höchststrafe von zehn Jahren erhalten habe. Ein weiterer Schuldspruch würde daran nichts ändern. Zwettler wurde wegen Untreue und Bilanzvergehen rechtskräftig zu fünf Jahren verurteilt. Auch hier könnte die Strafe nicht mehr höher ausfallen.
Urteil gegen Flöttl verworfen
Bei Spekulant Flöttl will die Staatsanwaltschaft beweisen, dass er vorsätzlich gehandelt hat, als er weitere BAWAG-Gelder lukrierte – Stichwort "Betriebsmittelkredit Ophelia". Flöttl war zu zweieinhalb Jahren, davon zehn Monate Haft, verurteilt worden, dieses Urteil wurde verworfen. Für "Ophelia Teil 2" - im Umfang von immerhin zehn Millionen US-Dollar - muss er sich jedoch nicht mehr verantworten, dieser Teil der Anklage wurde zurückgezogen.
Flöttls Anwalt, Herbert Eichenseder, zeigt sich optimistisch für seinen Mandanten und erklärte: "Ich plädiere auf Freispruch." Dass nach der Aufhebung eines Urteils die Anklagebehörde die Anklage ganz zurückziehe, das komme nur selten vor, ergänzte der Jurist. Der in New York lebende Flöttl komme immer wieder nach Österreich. Jetzt werde er mit seinem Mandanten den Akt für die neue Verhandlung vorbereiten. Auch Elsner könnte theoretisch im neuen Prozess als Zeuge aussagen, so Eichenseder: "Ich werde ihn aber sicher nicht aufrufen."
"Kleine Vorstände" im Visier
Als durchaus überraschend darf man jedoch die teilweise Aufrechterhaltung der Anklagen gegen die "kleinen Vorstände" Christian Büttner, Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker werten. Hier sah das Höchstgericht eine "Verschwendung physischer und psychischer Ressourcen", die Staatsanwaltschaft jedoch will Verurteilungen wegen Untreue, Beihilfe und Bilanzvergehen.
Bei Ex-Vorstand Peter Nakowitz und Aufsichtsrats-Chef Günter Weninger müssen noch die Strafhöhen festgesetzt werden. Und bei Bilanzprüfer Robert Reiter will die Anklagebehörde beweisen, dass er Kenntnis über die angeklagten Investments hatte.
Verhandlungsfahrplan noch ungewiss
Fix ist, dass Richter Christian Böhm den Prozess "BAWAG II" führen wird, ungewiss ist allerdings der Zeitpunkt. Denn er muss noch einige größere Verfahren zuvor abschließen. Mit einer geplanten Dauer von rund einem halben Jahr soll die Neuauflage allerdings kürzer dauern als bei seiner Vorgängerin, Ex-Ministerin Claudia Bandion-Ortner.
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