Der Weisungsrat im Justizministerium hat keine Einwände bezüglich einer Klage gegen Ex-ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz. Allerdings müssten noch rechtliche Fragen zu einer weiteren Person geklärt werden, hieß es am Mittwoch. Das gesamte Vorhaben könne deshalb noch nicht erledigt werden.
Damit ist die Entscheidung, ob Anklage erhoben wird oder nicht, gemeint. Die rechtlichen Fragen zu einer weiteren Person müssen die Fachaufsicht und die nachgeordneten Dienststellen abschließend klären. „Zum Zeithorizont kann wie immer keine Auskunft gegeben werden“, hieß es aus dem Justizministerium.
Ermittlungen noch nicht abgeschlossen
In dem Bericht geht es um die Falschaussage-Vorwürfe gegen den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Der Rest der Ermittlungen inklusive der Bereiche Umfragen und Inseratenvergaben läuft weiterhin. Zentral ist dabei die Frage, wie intensiv der Ex-ÖVP-Chef unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBIB zur ÖBAG involviert war.
Bei seiner Befragung im Ibiza-U-Ausschuss vor drei Jahren hatte Kurz seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats heruntergespielt und sinngemäß von üblichen Vorgängen gesprochen.
Kurz-Sprecher reagiert gelassen
Auch am Mittwoch meldete sich ein Sprecher von Kurz zu Wort: „Es wäre für uns jedenfalls wenig überraschend, wenn die WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Anm.) trotz 30 entlastender Zeugenaussagen dennoch entschieden hätte, einen Strafantrag zu stellen. Faktum ist: Die Vorwürfe sind falsch und wir freuen uns darauf, wenn nun endlich die Wahrheit ans Licht kommt und sich die Anschuldigungen auch vor Gericht als haltlos herausstellen.“
Faktum ist: Die Vorwürfe sind falsch und wir freuen uns darauf, wenn nun endlich die Wahrheit ans Licht kommt und sich die Anschuldigungen auch vor Gericht als haltlos herausstellen.
Sprecher von Sebastian Kurz
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sprach aber aufgrund von Chatverläufen von möglichen Falschaussagen. In anderen Worten: Sebastian Kurz könnte sich erstmals vor Gericht verantworten müssen. Auf Falschaussage stehen bis zu drei Jahre Haft, die er aber nicht tatsächlich absitzen müsste.
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