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Der Oberste Gerichtshof wies die Grundrechtsbeschwerde vom inhaftierten Vater des ertrunkenen kleinen Leon zurück. Der 38-Jährige steht unter Mordverdacht. In seiner Entscheidung begründet das Höchstgericht den dringenden Verdacht auf eine schier unfassbare Tat. Die „Krone“ zeigt die Inhalte des Schriftstücks.
Ein „auffallendes Maß an Kaltblütigkeit“ attestiert der Oberste Gerichtshof dem Vater des kleinen Leon (6). Der behinderte Bub war im August 2022 in der Kitzbüheler Ache ertrunken. Sein 38-jähriger Papa sprach von einem Raubüberfall, ehe er selbst im Februar wegen Mordverdachts verhaftet wurde. Die „Krone“ berichtete ausführlich über den erschütternden Kriminalfall in Tirol.
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