Sorge in Kurdistan
Der Oberste Gerichtshof wies die Grundrechtsbeschwerde vom inhaftierten Vater des ertrunkenen kleinen Leon zurück. Der 38-Jährige steht unter Mordverdacht. In seiner Entscheidung begründet das Höchstgericht den dringenden Verdacht auf eine schier unfassbare Tat. Die „Krone“ zeigt die Inhalte des Schriftstücks.
Ein „auffallendes Maß an Kaltblütigkeit“ attestiert der Oberste Gerichtshof dem Vater des kleinen Leon (6). Der behinderte Bub war im August 2022 in der Kitzbüheler Ache ertrunken. Sein 38-jähriger Papa sprach von einem Raubüberfall, ehe er selbst im Februar wegen Mordverdachts verhaftet wurde. Die „Krone“ berichtete ausführlich über den erschütternden Kriminalfall in Tirol.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.