Prozess-Thema ist eine Stichverletzung im Drogen-Wahn. Streit gab es keinen, meint der erst 17-jährige Angeklagte. Sein Freund sei ihm „ins Messer gesprungen.“ Auch das Opfer (15), selbst kriminell, beschwichtigt.
Drei einheimische und miteinander befreundete Österreicher wollten am 19. April 2023 in St. Martin bei Lofer zum Billa. Alkohol kaufen. Zuvor hatten sich die drei Einheimischen zugedröhnt - mit Benzodiazepine. Einer spielte vor dem Supermarkt mit einem Klappmesser. „Aus Spaß“, wie der 17-Jährige am Mittwoch Richterin Christine Bayrhammer im Landesgericht Salzburg schildert. „Mein Freund ist dann in das Messer reingesprungen. Ich habe noch gesagt: Traust dich nicht.“ Trotz blutender Wunde haben die Freunde anfangs keine Rettung gerufen, erst später ist der Notarzt-Helikopter gekommen.
Angeklagter und Opfer sprechen von Unfall
Bayrhammer redet auf den zur schweren Körperverletzung nicht geständigen Angeklagten ein: „Aus Erfahrung und von vielen Gutachtern wissen wir, dass man nicht in ein Messer laufen kann. Das muss ja durch Haut und Kleidung.“ Der 16-Jährige, der zurzeit Drogen-Therapie macht, bleibt dabei: Es sei ein Unfall gewesen.
„Bum zu auf Benzos“ waren sie, erzählt ein beeinträchtigt wirkender Freund als Zeuge. Gesehen hat er es damals aber nicht: „Ich glaube aber nicht, dass er es zu Fleiß getan hat.“ Und das Opfer (15), das aus der Strafhaft in der Zeugenstand kommt und erst vor einem Monat ein Jahr unbedingte Haft kassierte, spricht seinen angeklagten Freund frei: „Absichtlich hat er es nicht getan.“ Streit habe es keinen gegeben. „Ich habe mich nur umgedreht und hatte das Messer im Bauch.“ Ein Gerichtsmediziner soll die Art und Schwere der Stichverletzung klären - die Richterin vertagte den Prozess.
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