Schwellenwert fixiert

Antibiotika in Tierhaltung strenger geregelt

Politik
06.07.2023 11:31

Der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung soll strenger geregelt werden. Dafür bekommt Österreich ein neues Tierarzneimittelgesetz, das seit Mittwoch begutachtet wird. Erstmals soll nun ein Schwellenwert für den Verbrauch von Antibiotika eingeführt werden.

Darüber informierte das Gesundheitsministerium am Donnerstag in einer Aussendung. 39 Tonnen Antibiotika wurden demnach in Österreichs Tierhaltung 2021 eingesetzt. Obwohl die Zahl rückläufig ist, gilt der Einsatz weiterhin als zu hoch. Immer mehr Erreger bilden Resistenzen und werden durch Antibiotika nicht mehr abgetötet. Dadurch können Infektionen, die bisher gut zu behandeln waren, lebensbedrohlich werden.

„Antibiotika sorgfältig einzusetzen, ist heute wichtiger denn je, um Menschen und Tiere vor resistenten Keimen zu schützen und die Wirksamkeit dieser enorm wichtigen Therapien zu erhalten“, sagte Gesundheits- und Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne). Das neue Tierarzneimittelgesetz sieht Schwellenwerte für den Verbrauch von Antibiotika in Betrieben vor. Werden diese überschritten, müssen zusätzliche Auflagen eingehalten werden. Sollte das nicht passieren, muss die Zahl der Tiere im Betrieb reduziert werden.

Gesundheits- und Tierschutzminister Johannes Rauch (Bild: Reinhard Holl)
Gesundheits- und Tierschutzminister Johannes Rauch
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Antibiotika sorgfältig einzusetzen, ist heute wichtiger denn je, um Menschen und Tiere vor resistenten Keimen zu schützen.

Gesundheits- und Tierschutzminister Johannes Rauch

Grundsätzlich soll nur bei Erkrankungen zu Antibiotika gegriffen werden, hieß es aus dem Gesundheitsministerium. Künftig sollen vor einem Einsatz überhaupt ein Erregernachweis und Antibiogramm durchgeführt werden. Ein Antibiogramm ist ein Labortest, der die Empfindlichkeit von mikrobiellen Krankheitserregern in Bezug auf Antibiotika abklärt. Auf diese Weise lässt sich vorher bestätigen, ob eine Therapie mit Medikamenten wirkt oder nicht. Bei akutem Bedarf soll es Ausnahmen von dieser Regelung geben.

Beschluss im Herbst
Um Krankheiten vorzubeugen, ist der Einsatz von Medikamenten in der Tierhaltung hingegen untersagt. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn die Betriebe ihren Ertrag steigern wollen oder zu viele Tiere haben.

An dem Gesetzesentwurf haben Vertreterinnen und Vertreter aus Landwirtschaft und Tiermedizin gearbeitet. Die Begutachtung läuft noch bis August, im Herbst soll das neue Gesetz beschlossen werden.

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