Es ist eine Tragödie, die einen 27-Jährigen und eine 59-jährige Mutter ins Bezirksgericht Donaustadt führt. Der Mann verlor seine Lebensgefährtin, die Frau ihre Tochter. Seitdem sind die zwei Zwergspitze der Verstorbenen Thema. Denn ihr Freund soll sie der Mutter vorsätzlich nicht ausgehändigt haben.
„Ich habe zu dem Zeitpunkt gar nichts machen können. Ich war total kaputt“, erklärt ein 27-Jähriger völlig geknickt im Bezirksgericht Donaustadt. Im September verstarb seine Freundin (25) plötzlich. Geblieben sind ihm ihre zwei Zwergspitze. Die die Mutter seiner Freundin bereits ein paar Tage nach dem Schicksalsschlag zurückforderte.
„Er wollte sie noch zur Trauerbewältigung behalten“
Der junge Mann reagierte nicht, verschanzte sich und trauerte. „Ich wollte sofort die Hunde zurück haben“, so die Frau vor Gericht, die ihre Tochter verloren hatte. Der Privatbeteiligtenvertreter wirft ein: „Die Trauer an sich ist keine Rechtfertigung“ und fordert im Namen seiner Mandantin 70 Euro. Denn erst nach Aufforderung der Polizei gab der 27-Jährige die Tiere ab. Für die Mutter seien dadurch Unkosten entstanden.
„Er wollte sie noch zur Trauerbewältigung behalten. Den quasi gemeinsamen Hunden den Schock ersparen“, führt Verteidiger Mirsad Musliu aus, zeigt Verständnis für das Vorgehen seines Mandanten in solch einer Extremsituation. Mit der angeklagten vorsätzlichen Unterschlagung der zwei Haustiere hätte das überhaupt nichts zu tun. „Immerhin hat er auch für die Hunde gesorgt“, verstärkt der Anwalt. Vor einem Strafgericht sei der Streit um die zwei Zwergspitze völlig fehl am Platz.
Weil die Staatsanwaltschaft und auch der Privatbeteiligtenvertreter der Mutter noch zwei Zeuginnen aus dem Umfeld des Angeklagten hören wollen, wird der Prozess vorerst vertagt.
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