Solange es einen nicht betrifft, denkt man kaum darüber nach: Doch was gilt eigentlich arbeitsrechtlich, wenn man im Urlaub krank wird? Kriegt man die Urlaubstage zurück? Arbeitsrecht-Experte Alexander Stieber klärt auf.
Endlich Urlaub! Aber was passiert, wenn man statt sich zu erholen, krank wird? Unter bestimmten Voraussetzungen gehen die Urlaubstage nicht verloren. Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, sollten Beschäftigte diese unverzüglich ihrem Dienstgeber bzw. ihrer Dienstgeberin melden und nach Wiederaufnahme der Arbeit eine Krankenstandsbestätigung vorlegen.
Urlaub verlängert sich nicht automatisch
Für Werktage/Arbeitstage während des Krankenstandes dürfen den Beschäftigten keine Urlaubstage abgezogen werden. Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert den Urlaub nicht. Sobald der Urlaub zu Ende ist und man wieder gesund ist, muss man wieder arbeiten gehen. Achtung bei Erkrankung im Ausland: Erkranken Beschäftigte während ihres Urlaubes im Ausland gelten besondere Vorschriften über den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit.
Zusätzlich zur Krankenstandsbestätigung ist eine behördliche Bestätigung vorzulegen, dass der Arzt, der diese Bestätigung ausgestellt hat, auch zur Ausübung dieses Berufes befugt ist. Einer derartigen Bestätigung bedarf es nicht, wenn die Behandlung in einer Krankenanstalt erfolgte und eine Bestätigung derselben vorgelegt werden kann.
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