Klaus Mitterdorfer ist am Samstag wie erwartet zum neuen Präsidenten des Österreichischen Fußball-Bundes (ÖFB) gewählt worden. Der Kärntner erhielt in Salzburg im Rahmen der Außerordentlichen Bundeshauptversammlung alle 14 Stimmen und tritt damit die Nachfolge von Johann Gartner an.
Gartner hatte nach dem Rücktritt von Gerhard Milletich im vergangenen Jänner interimistisch als Verbandschef fungiert.
Amtszeit bis Herbst 2025
Der Wahlausschuss hatte sich bereits im April auf Mitterdorfer als neuen ÖFB-Boss verständigt, nun erfolgte die offizielle Inthronisierung. Die Amtszeit des 57-jährigen Juristen läuft bis Herbst 2025.
Mitterdorfer, stellvertretender Direktor der Ärztekammer Kärnten, übernahm 2016 den Job als Kärntner Landespräsident. Davor war der frühere Landesliga-Kicker lange Jahre als Trainer und später Vorstandsmitglied bei seinen Heimatvereinen Friesacher AC und SK Treibach tätig. Der neue ÖFB-Präsident verfügt auch über die UEFA-A-Lizenz als Trainer, die er 1986 mit damals erst 20 Jahren erworben hatte.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.