Minderjährige werden in Asylfragen in Österreich besser behandelt, somit ist eine exakte Altersfeststellung besonders wichtig. Daher verlangen FPÖ und ÖVP in Oberösterreich vom Bund per Landtagsresolution die Anwendung neuartiger und präziserer Methoden dafür. Der ÖVP-Innenminister sieht aber keine Änderungsmöglichkeit.
Derzeit erfolgt die Altersfeststellung, ob ein Asylwerber minderjährig oder nicht ist, durch körperliche und zahnärztliche Untersuchungen sowie durch Röntgen der Hände, wie es FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr in der Karikatur testet. Jedoch will Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), seiner Antwort auf die Resolution zufolge, an den bisherigen Untersuchungsmethoden festhalten, zumal unfreiwillige Eingriffe in die körperliche Integrität (etwa durch DNA-Mundhöhlenabstriche, wie sie ÖVP und FPö vorschlagen) nicht zulässig seien. Auch die Mitwirkung an den klassischen Methoden kann nicht erzwungen werden und Nichtmitwirkung darf nicht als Weigerung, an der Klärung des Alters mitzuwirken, ausgelegt werden.
Beweislastumkehr wie bei Alkkontrollen
Das sieht Klubobmann Mahr genau andersrum. Wie bei Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr sollte eine Ablehnung des Tests negative Folgen haben: „Verweigert ein Asylwerber eine Altersfeststellung, soll bei ihm die Volljährigkeit angenommen werden“, will er eine Beweislastumkehr. Die Regeln sehen weiters vor, dass bei „weiterhin begründetem Zweifel (auch nach Untersuchung) von Minderjährigkeit auszugehen“ ist. „Das muss geändert werden“, verlangt Mahr.
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