Unmündig für Strafe

Ausflug ins Gefängnis soll unter 14-jährige warnen

Oberösterreich
09.07.2023 13:00

Was tun mit unter 14-jährigen Kindern, die strafrechtlich relevante Taten setzen, aber aufgrund ihres (jungen) Alters nicht zur Verantwortung gezogen werden können? Während die FPÖ in Oberösterreich über eine Senkung der Altersgrenze für Deliktfähigkeit bzw. Strafmündigkeit debattieren möchte, spricht sich die Landes-ÖVP nun klar dagegen aus, Kinder unter 14 in Haft zu nehmen. 

„Gleichzeitig treten wir aber dafür ein, Kinder und auch deren sorglose Eltern nach Delikten in die Pflicht zu nehmen. Dafür muss es ein Verwarnungsprogramm geben, um die Folgen von Kriminalität und Gewalt frühzeitig klar erkennbar zu machen“, betont OÖVP-Landesgeschäftsführer Florian Hiegelsberger. Eines sei nämlich klar: "Wer heute bei dieser Problematik wegschaut, wird morgen mehr Intensiv- und Wiederholungstäter auf der Liste haben.

OÖVP-Landesgeschäftsführer Florian Hiegelsberger (Bild: Peter C. Mayr)
OÖVP-Landesgeschäftsführer Florian Hiegelsberger

Strafen für Eltern, die sich nicht kümmern
Auffälligen Strafunmündigen könnte etwa bei Führungen Einblicke in eine Haftanstalt gegeben werden. Noch intensiver sollte unter 14-jährigen Kriminellen und Gewalttätern nahegebracht werden, was auf sie zukommt, wenn sie so weitermachen – etwa im Zuge von begleiteten Betreuungsstunden, die sie in einer Haftanstalt verbringen müssen. Und für Eltern solcher Kinder, die sich nicht kümmern, müsse es Strafen geben.

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