Ab Montag:

Lotto, Rubbellos und Co. nur noch über 18 Jahren

Österreich
09.07.2023 15:02

Ab Montag gilt eine neue Altersgrenze für die Teilnahme an Lotto, Rubbellos und ähnlichen Spielen.

Die Österreichischen Lotterien heben die Altersgrenze für den Verkauf von Wettscheinspielen und Sofortlotterien ab dem 10. Juli auf 18 Jahre an. Das Unternehmen will damit einen weiteren Meilenstein in Sachen „verantwortungsvolles Glücksspiel“ setzen, indem sie ihren Spieler- und Jugendschutz optimieren.

Lotto, EuroMillionen und Co. spielen sowie Brief- und Rubbellose kaufen darf damit ab Montag exakt ab 00:00 Uhr nur mehr, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

„Freiwillige Selbstbeschränkung“
„Mit dieser freiwilligen Selbstbeschränkung sorgen wir für eine Vereinheitlichung der Altersgrenze für alle von uns angebotenen Glücksspiele und Sportwetten. Dieser Schritt weist uns als gesellschaftspolitisch verantwortungsvollen Konzessionär für Lotteriespiele in Österreich aus“, hielt Erwin van Lambaart, Generaldirektor von Casinos Austria und den Österreichischen Lotterien, fest.

Auch Rubbellose dürfen nicht mehr an Minderjährige verkauft werden. (Bild: Achim Bieniek)
Auch Rubbellose dürfen nicht mehr an Minderjährige verkauft werden.

Ausweiskontrollen
Die Annahmestellen seien vertraglich verpflichtet, beim Verkauf von Lotteriespielen auf die Altersgrenze zu achten und gegebenenfalls eine Ausweiskontrolle durchzuführen.

Gleiches gelte selbstverständlich auch für die Auszahlung von Gewinnen, mit folgender Einschränkung: Gewinne, für die der Tipp bzw. das Los von 16- bzw. 17-Jährigen vor der Umstellung auf die neue Altersgrenze gekauft wurde, werden auch nach der Umstellung noch an diese ausbezahlt.

Bei Wettscheinspielen wird dabei das Kaufdatum der Quittung überprüft. Bei Brief- und Rubbellosen muss eine Gewinnanforderung an die Österreichischen Lotterien gestellt werden. Anhand der Gewinnanforderung wird überprüft, ob der Loskauf vor dem 10. Juli stattgefunden hat bzw. haben kann. Wenn ja, wird dieser Gewinn auch nach der Umstellung ausbezahlt. Wenn nicht, wird die Auszahlung abgelehnt.

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