Im mehrtägigen Prozess gegen vier ehemalige BVT-Beamte und einen BFA-Beamten fallen nun die Urteile des Schöffensenats. Im umstrittenen Asylfall eines syrischen „Foltergenerals“ sind alle vier Männer von den Vorwürfen nicht rechtskräftig freigesprochen worden.
Wir schreiben das Jahr 2015: Laut Staatsanwaltschaft sollen drei BVT-Beamte und ein BFA-Beamter einem syrischen General Asyl in Österreich gewährt haben sollen - jenem General, der für die Folter von zahlreichen Regimegegnern in seinem Herkunftsland verantwortlich sein soll. Zusätzlich seien die rechtlichen Voraussetzungen für Asyl nicht gegeben gewesen.
Kooperation mit dem Mossad
Ursprung dieser Operation „White Milk“ sei eine Kooperation mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad gewesen. Dieser wollte den syrischen General zur Informationsgewinnung befragen. Das Land, in dem er sich ursprünglich aufhielt - und zwar Frankreich - ließ das nicht zu. Schließlich führten die französischen Behörden ein Ermittlungsverfahren gegen den General aufgrund der mutmaßlichen Folter.
„Ein sehr außergewöhnliches Verfahren“
Im Zuge des Amtsmissbrauchsprozesses - eines „sehr intensiven, emotionalen und konfrontativ geführten Verfahrens“ - wurden in mehreren Verhandlungstagen diverse Zeugen aus dem ehemaligen BVT und dem Asylamt gehört. Laut Staatsanwaltschaft würde es in dem Verfahren auch um das Vertrauen in die Behörden gehen.
Durch einen solchen Vorgang wurde das nicht gewahrt, sondern mit Füßen getreten. Wäre alles normal abgelaufen, müssten wir nicht seit einigen Tagen hier verhandeln.
Staatsanwaltschaft im Schlussplädoyer
„Durch einen solchen Vorgang wurde das nicht gewahrt, sondern mit Füßen getreten. Wäre alles normal abgelaufen, müssten wir nicht seit einigen Tagen hier verhandeln“, so der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. Er gehe zwar davon aus, dass die Angeklagten in ihrer Laufbahn 99 Prozent richtig gemacht hätten, in dieser Angelegenheit aber eben nicht: „Daher wird man zu einem Schuldspruch in sämtlichen Anklagepunkten kommen.“
Verteidiger fordern Freisprüche
Die Verteidiger andererseits forderten geschlossen Freisprüche. „Die Beweislage ist sehr dünn“, so der Anwalt des erstangeklagten BVT-Beamten. Verteidiger Klaus Ainedter: „Wir haben hier nicht einmal den Ansatz eines Fehlverhaltens feststellen können.“
Der Forderung kam der Schöffensenat nach zwei Stunden Beratung nach. Zwar erfolgten die Freisprüche im Zweifel, dennoch könne nichts als erwiesener Amtsmissbrauch angenommen werden und sei aus Sicht des Senats in der Anklageschrift nicht nachvollziehbar. Es gebe keine illegale Anwendung des Asylrechts in diesem Fall, so die vorsitzende Richterin.
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