Seine Kopflosigkeit kam einen Unterländer aus Vorarlberg (48) teuer zu stehen. Über gut zwei Jahre hatte es der Unternehmer verabsäumt, seine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt zu machen. Und das, obwohl er dreimal von der Behörde dazu aufgefordert wurde.
„Der Schöffensenat ist sich einig. Sie sind nicht der große Straftäter und hatten auch keine kriminelle Energie“, so der vorsitzende Richter Christoph Stadler im gestrigen Prozess in Feldkirch. Über gut zwei Jahre hatte es der Unternehmer verabsäumt, seine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt zu machen. Und das, obwohl er dreimal von der Behörde dazu aufgefordert wurde. „Meine gesamten Verfehlungen fielen in eine Phase, in der es mir nicht gut ging“, begründet der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Versäumnisse.
Der Schöffensenat ist sich einig. Sie sind nicht der große Straftäter und hatten auch keine kriminelle Energie
Richter Christoph Stadler
Schuldspruch
Im Prozess springt Verteidiger Serkan Akman für seinen bislang unbescholtenen Mandanten in die Presche: „Er hat zwar nicht die Sorgfalt walten lassen, die er als Unternehmer hätte walten lassen müssen. Aber er hatte zuvor ein großes Umsatzsteuerplus beim Finanzamt. Dieses Geld hatte er auch nicht abgehoben. Dem Finanzamt war also gar kein Schaden entstanden. Die Schuld wurde getilgt.“ Trotzdem endet der Prozess mit einem Schuldspruch wegen Abgabenhinterziehung. Strafe: 30.000 Euro, die Hälfte davon bedingt.
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