Knalleffekt um Ex-Schauspieler Florian Teichtmeister: Die Anklage gegen den 43-Jährigen, der unzählige Missbrauchsdateien hortete, wurde ausgeweitet. Der Ex-TV-Kommissar soll auch kinderpornografisches Material verändert haben, was den Tatbestand der Herstellung erfüllen würde! Der Strafrahmen beträgt damit nun drei Jahre. Am Dienstag wurde auch der neue Prozesstermin fixiert - verhandelt wird jetzt am 5. September.
Mehr als fünf Monate ist es her, dass der Termin für den Prozess von Schauspieler Florian Teichtmeister geplatzt ist. Der Ex-ORF-Serienkommissar und Ex-Burgschauspieler soll Zigtausende kinderpornografische Missbrauchsdateien gehortet haben. Zur geplanten Hauptverhandlung am 8. Februar war der 43-Jährige „akut erkrankt“.
Neues Gutachten beanspruchte Zeit
Richter Stefan Apostol gab in der Zwischenzeit ergänzende Ermittlungen in Auftrag, deren Ergebnisse vor einigen Wochen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zur Stellungnahme übermittelt wurden. Jetzt endlich steht der neue Termin. Wie die „Krone“ erfuhr, muss sich Florian Teichtmeister am 5. September im großen Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht dem Vorwurf der pornografischen Darstellung Minderjähriger stellen.
76.000 Bilder sichergestellt
„Gegenständlich sind es nun rund 76.000 Bilder“, heißt es dazu in einer Aussendung des Wiener Landesgerichts für Strafsachen. „Durch den Gutachter wurden auch veränderte Dateien gefunden, was einer höheren Strafdrohung unterliegt als der reine Besitz und auch den Tatbestand der Herstellung von kinderpornografischem Material erfüllt.“ Der Strafrahmen beträgt nun bis drei Jahre.
Stammgast in Wiens Szene-Lokalen
Zuletzt sorgte für Aufregung, dass Teichtmeister regelmäßig in den Gastgärten der Nobellokale „Zum schwarzen Kameel“ und „Fabios“ gemeinsam mit Bekannten gesichtet wurde. Die Lokale sind bekannte Treffpunkte der Wiener High Society. Kritiker sehen im Schulterklopf-Umgang mit dem geständigen Mimen eine Verharmlosung von Gewalt und Missbrauch an Kindern. Sie empfinden es als Hohn, dass dem früheren TV-Star nicht längst der Prozess gemacht wurde.
Andere merkten indes befürwortend an, dass es kein Lokalverbot für Beschuldigte gibt.
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